Erststudium als Werbekosten nicht als Sonderausgab

Hallo,

folgender fiktiver Fall.

Ein IT-Kaufmann macht eine berufliche Weiterbildung zum Betriebswirt (HWK). Diese Weiterbildung berechtigt Ihn zu studieren ohne Abi. Er beginnt ein nebenberufliches Studium (Wirtschaftsrecht) mit Präsensunterricht 2x am Wochenende, um seine Kenntnisse aus dem Betriebswirt (HWK)(Rechtliche und betriebswirtschaftliche) zu vertriefen. Sein derzeitiger Arbeitgeber hat mit dem Studium wenig zu tun, da er eher im IT technischen Bereich angesiedelt ist.
Er strebt an mit seinem Studium eine entsprechende Arbeitsstelle in einem anderem Unternehmen zu erhalten. Er bewirbt sich auch bereits entsprechend mit dem Studiumhinweis bei anderen Unternehmen.
Da das Studium das Erstudium nach der Weiterbildung ist, und er die monatlichen Studiumsgebühren und Fahrkosten (deutlich über 4000 Euro pro Jahr) selbst tragen muss versucht er diese voll als Werbekosten und nicht als Sonderausgaben (grenze 4000Euro) absetzen zu können.

Meine Frage also. Wie kann er es als Werbekosten voll absetzen, obwohl es sich um ein Erststudium handelt?
Hilft es Ihm, wenn der Arbeitgeber ihm etwas schriftlich gibt (z.B. ist beruflich veranlasst)?
Hilft Ihm der Betriebswirt, da ohne ihn das Studium garnicht möglich wäre weiter?
Sollte das Finanzamt es als Werbekosten 2009 zulassen und nicht beanstanden, kann es diese im nächsten Jahr dann streichen? (2009 wird noch unter 4000 Euro sein, folgejahre dann deutlich darüber)

Vielen Dank für eure Antworten und guten Rutsch ins Jahr 2010.

Gruß Marcus

Hi !

Wenn man die für diesen Fall einschlägige Quelle, nämlich § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html) heranzieht, stellt man unweigerlich fest, dass sämtliche Kosten, die nach der Ausbildung zum IT-Kaufmann anfallen, als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

BARUL76

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