Kleinunternehmer --> ab nächsten Jahr UST ?

Hallo Experten,

ein Kleinunternehmer meldet sein Gebwerbe zum 01.01.09 an. Der Kleinunternehmer entscheidet sich gegen das Ausweisen der UST. Nachdem das Jahr vorbei ist, wird ein Umsatz von ca. 30.0000€ erzielt.

Der Kleinunternehmer überlegt nun ob er für nächstes Jahr die UST ausweisen soll, oder nicht. Im nächsten Jahr kann der Umsatz 50.000€ betragen. Diese Summe beinhaltet die 30.000€ vom vorjahr und den Umsatz vom nächsten Jahr, oder??

Dementsprechend müsste der Kleinunternehmer auch seinen Shop so umstellen, das er ab dem 01.01.2010 die Umsatzsteuer ausweist. Darf er das denn? Da noch keine UST Nummer vom FA vorliegt.

Problem ist das überraschend in zwei Tagen das neue Jahr kommt.

Der Kleinunternehmer überlegt nun ob er für nächstes Jahr die
UST ausweisen soll, oder nicht.

Da kann er so lange überlegen wie er will-Wahl hat er trotzdem keine! Die Grenze von 17500 € ist überschritten, also ist er im nächsten Jahr automatisch USt-Pflichtig.

Im nächsten Jahr kann der
Umsatz 50.000€ betragen.

Nein, im nächsten Jahr kann der Umsatz so hoch sein wie er will.

Diese Summe beinhaltet die 30.000€
vom vorjahr und den Umsatz vom nächsten Jahr, oder??

Nein

Dementsprechend müsste der Kleinunternehmer auch seinen Shop
so umstellen, das er ab dem 01.01.2010 die Umsatzsteuer
ausweist. Darf er das denn?

Er muss.

Da noch keine UST Nummer vom FA
vorliegt.

Naja, eine Steuernummer hat er aber sicher bekommen. Wenns um die USt-Id-Nr geht, muss er die halt beantragen.

Problem ist das überraschend in zwei Tagen das neue Jahr
kommt.

Wow, welch Wunder…überrascht mich auch jedes Jahr wieder!

Wenns um die USt-Id-Nr geht, muss er die halt beantragen.

Frage:
Wirklich brauchen tut er sie aber wohl nur für Lieferungen/Leistungen von/ins EU-Ausland?

Meinung:
Wenn er sie bald schon hat, schadet es aber auch nix.

Tatsache:
Und die USt-Id-Nr muss we,nn vorhanden, dann in seine Rechnungen und ins Impressum seiner Homepage.

Gruß JK

Guten Tag,

da bei demn Kleinunternehmer auch Bestellungen aus Österreich eingehen und Waren aus Dänemark, etc. eingekauft werden, wäre dies Sinnvoll.

Frage:
Wirklich brauchen tut er sie aber wohl nur für
Lieferungen/Leistungen von/ins EU-Ausland?

Ja

Meinung:
Wenn er sie bald schon hat, schadet es aber auch nix.

Nein

Tatsache:
Und die USt-Id-Nr muss we,nn vorhanden, dann in seine
Rechnungen und ins Impressum seiner Homepage.

Nein, auf die Rechnung muss Steuernummer ODER USt-IdNr. Nicht beides.

Tatsache:
Und die USt-Id-Nr muss, wenn vorhanden, dann in seine
Rechnungen und ins Impressum seiner Homepage.

Nein,
auf die Rechnung muss Steuernummer ODER USt-IdNr. Nicht
beides.

Ja, so war es von mir auch gemeint:
Wenn USt-IdNr. vorhanden, dann nur die USt-IdNr. in Rechnungen und Impressum.

da bei demn Kleinunternehmer auch Bestellungen aus Österreich
eingehen und Waren aus Dänemark, etc. eingekauft werden, wäre
dies Sinnvoll.

Und falls er über Amazon (Luxemburg) verkauft, wäre es für deren Gebühren auch sinnvoll.

Gruß JK

Wenn USt-IdNr. vorhanden, dann nur die USt-IdNr. in Rechnungen
und Impressum.

nein, auch dann kann nur die StNr angegeben werden. Zumindest in den Rechnungen. Beim Impressum-keine Ahnung.

Wenn USt-IdNr. vorhanden, dann nur die USt-IdNr. in Rechnungen
und Impressum.

nein, auch dann kann nur die StNr angegeben werden. Zumindest
in den Rechnungen.

Bei einer Rechnung zwischen Europäischen Unternehmen müssen doch sogar die USt-IdNr. von Rechnungsaussteller und -empfänger rein?

Beim Impressum-keine Ahnung.

Impressum: Die Nummer vom Finanzamt muss nicht rein,
die USt-IdNr. muss, siehe: § 5 (1) 6. TMG ( http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html )

LG JK

Bei einer Rechnung zwischen Europäischen Unternehmen müssen
doch sogar die USt-IdNr. von Rechnungsaussteller und
-empfänger rein?

Nö, müssten tut gar nichts.

Es gibt ja auch Unternehmen, die zB zwei oder drei USt´-iDNr haben, aus unterschiedlichen Ländern, die können mit Angabe der einen oder anderen IdNr sogar den Ort der Leistung verlagern.