ein Kleinunternehmer meldet sein Gebwerbe zum 01.01.09 an. Der Kleinunternehmer entscheidet sich gegen das Ausweisen der UST. Nachdem das Jahr vorbei ist, wird ein Umsatz von ca. 30.0000€ erzielt.
Der Kleinunternehmer überlegt nun ob er für nächstes Jahr die UST ausweisen soll, oder nicht. Im nächsten Jahr kann der Umsatz 50.000€ betragen. Diese Summe beinhaltet die 30.000€ vom vorjahr und den Umsatz vom nächsten Jahr, oder??
Dementsprechend müsste der Kleinunternehmer auch seinen Shop so umstellen, das er ab dem 01.01.2010 die Umsatzsteuer ausweist. Darf er das denn? Da noch keine UST Nummer vom FA vorliegt.
Problem ist das überraschend in zwei Tagen das neue Jahr kommt.
Der Kleinunternehmer überlegt nun ob er für nächstes Jahr die
UST ausweisen soll, oder nicht.
Da kann er so lange überlegen wie er will-Wahl hat er trotzdem keine! Die Grenze von 17500 € ist überschritten, also ist er im nächsten Jahr automatisch USt-Pflichtig.
Im nächsten Jahr kann der
Umsatz 50.000€ betragen.
Nein, im nächsten Jahr kann der Umsatz so hoch sein wie er will.
Diese Summe beinhaltet die 30.000€
vom vorjahr und den Umsatz vom nächsten Jahr, oder??
Nein
Dementsprechend müsste der Kleinunternehmer auch seinen Shop
so umstellen, das er ab dem 01.01.2010 die Umsatzsteuer
ausweist. Darf er das denn?
Er muss.
Da noch keine UST Nummer vom FA
vorliegt.
Naja, eine Steuernummer hat er aber sicher bekommen. Wenns um die USt-Id-Nr geht, muss er die halt beantragen.
Problem ist das überraschend in zwei Tagen das neue Jahr
kommt.
Wow, welch Wunder…überrascht mich auch jedes Jahr wieder!
Bei einer Rechnung zwischen Europäischen Unternehmen müssen
doch sogar die USt-IdNr. von Rechnungsaussteller und
-empfänger rein?
Nö, müssten tut gar nichts.
Es gibt ja auch Unternehmen, die zB zwei oder drei USt´-iDNr haben, aus unterschiedlichen Ländern, die können mit Angabe der einen oder anderen IdNr sogar den Ort der Leistung verlagern.