Einnahmeüberschussrechnung 2009?

Hallo,

bis wann muss die Einnahmeüberschussrechnung für das Jahr 2009 abgegeben werden?

Und wenn man ein Kleingewerbe (nebenberuflich) hat, bei dem man unter 5000 Euro Umsatz in 2009 gemacht hat, muss man außer der Einnahmeüberschussrechnung noch etwas an das Finanzamt übermitteln?

Der komplette Gewinn muss ja auch mit der Einkommenssteuer (zusätzlich zum Gehalt als Festangestellter) verrechnet werden, muss man da noch etwas anderes machen, als die Einnahmenüberschussrechnung einreichen? Z. B. bei der normalen Steuererklärung mit aufführen?

Danke!

Hallo,

bis wann muss die Einnahmeüberschussrechnung für das Jahr 2009
abgegeben werden?

Grundsätzlich 31.12.2010

Und wenn man ein Kleingewerbe (nebenberuflich) hat, bei dem
man unter 5000 Euro Umsatz in 2009 gemacht hat, muss man außer
der Einnahmeüberschussrechnung noch etwas an das Finanzamt
übermitteln?

ESt-ERklärung, USt-Erklärung, GewSt-Erklärung

Der komplette Gewinn muss ja auch mit der Einkommenssteuer
(zusätzlich zum Gehalt als Festangestellter) verrechnet
werden, muss man da noch etwas anderes machen, als die
Einnahmenüberschussrechnung einreichen? Z. B. bei der normalen
Steuererklärung mit aufführen?

Ja

Vielen Dank für die Infos!

Was sind ESt-Erklärung, USt-Erklärung und GewSt-Erklärung?

Danke!

Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer
Vielleicht sollte sich so ein jemand steuerlich beraten lassen?

Sorry, gerade für den Moment vergessen. Noch einmal:

Wäre der Punkt „Umsatzsteuer“ mit der monatlich/pro Quartal/jährlich einzureichenden Umsatzsteuervoranmeldung gleichzusetzen?

Über die Gewerbesteuer habe ich mich gerade informiert. Ich kannte diese vorher unter dem Namen Unternehmenssteuer. Aber diese muss doch erst bei einem Umsatz von über 20.000 Euro (oder so ähnlich) entrichtet werden!?

Danke!

Wäre der Punkt „Umsatzsteuer“ mit der monatlich/pro
Quartal/jährlich einzureichenden Umsatzsteuervoranmeldung
gleichzusetzen?

Nein, es ist noch eine Jahreserklärung einzureichen.

Über die Gewerbesteuer habe ich mich gerade informiert. Ich
kannte diese vorher unter dem Namen Unternehmenssteuer.

Gibts nicht.

Aber diese muss doch erst bei einem Umsatz von über 20.000 Euro
(oder so ähnlich) entrichtet werden!?

Der Freibetrag beträgt 24500 €, aber eine Gewerbesteuererklärung ist trotzdem einzureichen. Manchmal verzichen die FA´s aber auch darauf.

Ich kann zum wiederholten Male nur betonen, dass eine stl Beratung dringend nötig ist!!!

Danke!

Aber diese muss doch erst bei einem Umsatz von über 20.000 Euro
(oder so ähnlich) entrichtet werden!?

Bei der Gewerbesteuer ist der Gewinn maßgebend, nicht der Umsatz !

Der Freibetrag beträgt 24500 €, aber eine
Gewerbesteuererklärung ist trotzdem einzureichen. Manchmal
verzichen die FA´s aber auch darauf.

http://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/__25…

Bei einem Umsatz von 5000€ sollte wohl versucht werden einen Verlust auszuweisen - Ausgaben gibt es wie Sand am Meer :wink:
Bei der Gewerbesteuer einfach den Gewinn eintragen und gut ist, das FA gibt dann einen Bescheid, das nichts zu zahlen ist.

Ein Ordentliches Steuerprogramm, das sauber von oben nach unten abgearbeitet wird, sollte ausreichen. Das Geld für den Steuerberater kann man sich bei der Summe sparen, wenn man sich ein bissl „reinfuchst“.

Abgabe GewSt-Erklärung nach § 25 GewStDV
Hi !

Bei der Gewerbesteuer einfach den Gewinn eintragen und gut
ist, das FA gibt dann einen Bescheid, das nichts zu zahlen
ist.

Nach Nr. 1 der oben genannten Vorschrift (http://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/__25…) braucht ein „Einzelunternehmer“ bei Gewinnen unter € 24.500,00 in der Regel gar keine Gewerbesteuer-Erklärung abgegeben zu werden. Nur wenn man im laufenden Jahr einen Verlust erzielt hat, sollte man eine Erklärung abgeben und sich diesen Verlust in die Folgejahre vortragen lassen.
Nr. 6 sei hier nur am Rande noch mal separat erwähnt.

BARUL76

.