10i Abschreibung

Hallo Experten,

hier die Anfrage einer Bekannten:

Bin geschieden, hatte in meiner Ehezeit zusammen mit meinem Mann einmal Eigentum, wofür wir damals einmal (je 50 %) die 10i (damals hieß sie noch anders?) in Anspruch genommen haben. Soweit ich weiß, kann man als Ehepartner diese Abschreibung zusammen 2x ansetzen.

In unserem Fall hatten wir also jeder nur einmal die Hälfte genutzt. Nach meiner Scheidung habe ich wieder für mich selber Eigentum erworben (Kauf 1998, gebrauchte Immobilie), und darf lt. Finanzamt nun keine 10i mehr in Anspruch nehmen. Finanzamt sagt, Anspruch sei erloschen. Ist diese Auskunft so richtig?

Kann ihr jemand helfen. Vielen Dank für alle Antworten.

hi,

leider bin ich kein experte in alten steuerangelegenheiten, weil ich mich noch nicht sooo lange damit beschäftige.

unter § 10i ist der sogen. vorkostenabzug geregelt.

hatte man vor 1999 ein gebäude gekauft/gebaut, konnte man erhaltungsaufwendungen (nicht herstellungskosten) wie sonderausgaben in höhe von max. 22.500 DM abziehen.

danach kommt nur noch der § 10i Abs. 1 Nr. 1 in betracht, die sogen. vorkostenpauschale in höhe von 3.500,- DM. diese wird im jahr der herstellung/anschaffung gewährt, wenn du in den folgejahre eigenheimzulageberechtigt bist.

und daran liegt sicherlich der pferdefuss. der sogen. objektverbrauch, nachdem man grundsaetzlich nur einmal im leben steuerliche vergünstigungen wie 10e oder eigenheimzulage bekommen kann. das kann man aber aufgrund des doch knappen sachverhaltes nicht klären. am einfachsten wäre die frage zu beantworten wenn:

  • zum einen keine erhaltungsaufwendungen vorlagen, sondern alles anschaffungskosten waren, somit der ansatz von § 10i Abs. 1 Nr.2 ausfällt

oder

  • zum anderen keine eigenheimzulagenberechtigung vorliegt (wegen objektverbrauch oder überschreiten der maßgeblichen einkunftsgrenzen…)

aber vielleicht hat noch jemand anders rat für dich, ich jedenfalls wüsste nicht weiter.

der showbee

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Hi Rosamunde,

was Du meinst, ist 10e und nicht 10i.
Da Du den aber schon mit Deinem Ex-Mann verbrauchst hast, gibt es leider keine Eigenheimzulage mehr für Dich.
Auch ein halbes Objekt zählt als ein Objekt.

Gruß

Peter

was zu prüfen wäre… o.T.
war doch Ohne Text!

der showbee

Auch ein halbes Objekt zählt als ein Objekt.

Hallo,
Das ist nicht immer richtig: Wenn das gemeinsame Objekt im Rahmen der Eheauseinandersetzung auf einen Ehepartner übertragen wurde, und zwar in einem Jahr, in dem noch eine gemeinsame Veranlagung erfolgte, ist für den übertragenden Ehepartner kein Objektverbrauch eingetreten.

wolle