Eine Frage an die Fachleute:
Muss man den Gesamtkaufpreis aktivieren oder besteht die Möglichkeit, die Software getrennt zb über Bürobedarf oder eigenes Kto „Software“ zu buchen, wenn diese in der Re. gesondert ausgewiesen ist?
Danke für Euren Expertentipp schon im voraus!
Ein gutes Jahr 2010 wünscht allen
Ramona
Nun habe ich selbst was gefunden und hoffe, dass ich auch anderen damit weiterhelfen kann:
Computersoftware wird gegliedert in immaterielle Wirtschaftsgüter und Trivialprogramme.
Trivialprogramme
Um ein Trivialprogramm handelt es sich, wenn ein Computerprogramm lediglich Datenbestände oder allgemein zugängliche Daten speichert. So z.B. Texte oder Zahlen. Diese Programme werden als abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter angesehen. Liegen die Anschaffungskosten des Programms zwischen 150,- und 1.000,- EUR, werden sie als GWG behandelt.
Immaterielles Wirtschaftsgut
Als immaterielle Wirtschaftsgüter werden alle Computerprogramme bezeichnet, welche sehr aufwändig programmiert wurden und nur einem kleinen Teil von Anwendern zur Verfügung stehen. Meist handelt es sich dabei um Spezialprogramme wie beispielsweise Statikprogramme für Architekten oder komplizierte Grafikprogramme für Designer. Diese Software ist meist mehrere 100 oder 1.000 EUR teuer. Während es sich bei Trivialprogrammen um Software handelt, welche in einer günstigeren Preislage angeboten werden und daher im Handel für jedermann käuflich erwerbbar sind.
Es grüßt euch die Ramona 
Was ich noch vergessen habe…
Hier habe ich die Lösung gefunden:
http://www.betriebsausgabe.de/
Gruß
Ramona