Ich habe es bislang nicht eingesehen, für meine Altersversorgung eine Lebensversicherung abzuschliessen, weil ich jeden Monat tüchtig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahle und ausserdem ein passables Erbe antreten könnte. Inzwischen bin ich in bezug auf meine Renternversicherung unsicher geworden. Ich habe ein gutes Angebot für eine Lebensversicherung. Sollte ich noch in diesem Jahr diese Lebensversicherung abschliessen? Was ändert sich konkret vom Jahr 2000 an. Wenn ich noch in diesem Jahr abschliessen sollte - bin ich dann von der beabsichtigten Versteuerung noch ausgeschlossen? Würde mich über entsprechende Informationen sehr freuen, herzliche Grüsse von Viktor.
Hallo Victor,
vergiss die LV. Wenn Du Dein Geld für die Altersvorsorge anlegen willst, dann kaufe Dir regelmäßig Aktienfons (gibt’s bei jeder Bank). Wenn Du allerdings auch Deine Familie absichern möchtest, dann investiere neben besagten Aktienfonds in eine Risiko-LV (gibt’s bei Direktversicherern je nach Alter ab 30 DM im Monat VS 100.000) Mach’ nur nicht den Fehler dir eine Kapitallebensversicherung für Deine Altersvorsorge andrehen zu lassen. Die einzigen die daran verdienen sind die Gesellscgaften und der Vogel, der Dir den Vertrag vermittelt.
Ciao Markus Schmidt
Hallo Viktor,
Ich habe es bislang nicht eingesehen, für
meine Altersversorgung eine
Lebensversicherung abzuschliessen, weil
ich jeden Monat tüchtig in die
gesetzliche Rentenversicherung einbezahle
Das ist kein Sparvorgang. Du erkaufst Dir damit lediglich eine Anwartschaft auf Rente(n), wie hoch (oder eher niedrig) diese auch immer ausfallen mag.
Beispiel: Nach derzeitigen Rechenwerten bringten DM 1.000,-- Monatsbeitrag eine Steigerung der Altersrente von mtl. DM 7,63 !!!
Rechne das mal auf Deinen Beitrag um.
und ausserdem ein passables Erbe antreten
könnte.
Ich habe ein gutes Angebot für
eine Lebensversicherung.
Berücksichtige, dass es auch andere Möglichkeiten der Altersversorgung gibt.
Für die ideale/richtige Altersversorgung gibt es keine Empfehlung. Vielmehr ist der individuelle Fall entscheidend.
Wie lange kann noch angespart werden?
Wie sieht der Ist-Stand der Versorgung aus?
Welche Absicherungen bestehen bereits?
Wie hoch ist der Bedarf?
Was kann mtl. investiert werden?
Wie sieht die Absicherung der Familie (falls vorhanden) aus?
Wie sieht es mit der Absicherung für den evtl. Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus?
usw., usw…
All das solltest Du bei Deiner Entscheidung
berücksichtigen!
Was ändert sich konkret vom
Jahr 2000 an. Wenn ich noch in diesem
Jahr abschliessen sollte - bin ich dann
von der beabsichtigten Versteuerung noch
ausgeschlossen?
Seit dem 11.08.99 liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Besteuerung von Kapital-Lebensversicherungen (und bedingt privaten Rentenversicherungen) vor. Der konkrete Stichtag, ab dem Neuverträge (!) von den Steuerplänen betroffen sind, wird vermutlich im Dezember 1999, am Tage der Gesetzesverkündung, liegen.
Zusammenfassung der Neuregelungen:
-
Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht werden wie bisher steuerlich behandelt. D.h., die Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig, die in der Aufschubphase (das ist die Zeit zwischen Versicherungsbeginn und Ablauftermin) anfallenden Erträge bleiben steuerfrei und die Rentenzahlungen werden - wie bei der gesetzlichen Sozialversicherung - mit dem Ertragsanteil (darüber gibt es besondere Tabellen) besteuert.
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Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht werden - wenn das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wird - die Rentenzahlungen ebenfalls mit dem Ertragsanteil besteuert. Auch in diesem Fall bleiben die in der Aufschubphase anfallenden Erträge steuerfrei. Die Beiträge sind weiterhin als Sonderausgaben abzugsfähig.
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Die Auszahlung eines Kapitals bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht führt zur Steuerpflicht der Erträge.
-
Die Auszahlung eines Kapitals bei einer Kapitaüebensversicherung führt ebenfalls zur Steuerpflicht der Erträge.
-
Die Besteuerung erfolgt entsprechend dem Zuflußprinzip im Zeitpunkt der Auszahlung.
-
Die steuerpflichtigen Erträge werden wie folgt ermittelt:
ausgezahlte Leistung
abzüglich eingezahlte Beiträge
= Ertrag
-
Von dem so ermittelten Ertrag hat das Versicherungsunternehmen eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% (zzgl. Solidaritätszu-schlag) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Versicherungsnehmer hat die Erträge in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.
-
Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird ein besonderer Freibetrag in Höhe von 20 % des Ertrags, höchstens jedoch 30.000 DM, berücksichtigt. Der Freibetrag kann von den Steuerpflichtigen insgesamt nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden.
-
Kapitalauszahlungen im Todesfall bleiben steuerfrei.
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Die Neuregelung soll für Lebensversicherungsverträge gelten; die nach der Veröffentlichung des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 im Bundesgesetzblatt abgeschlossen werden. Voraussichtlich wird dieser Stichtag im Dezember 1999 liegen.
-
Für Lebensversicherungsverträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen werden, soll es hinsichtlich der Behandlung der Beiträge und Leistungen bei den bisherigen steuerlichen Regelungen bleiben.
Gruss
WALTER HUETTENHAIN
Hallo Markus,
habe ich mich verlesen, oder hat Viktor nach den Steuerbestimmungen gefragt, die Du mit Anlagestrategien beantwortest.
Pauschal gesehen hast Du Recht:
Es gibt sicher bessere (gewinnbringendere) Möglichkeiten seine Altersversorgung zu gestalten, als mit einer Kapital-Lebensversicherung.
Im Einzelfall hast Du Unrecht:
Es gibt durchaus Fälle, in denen es angebracht ist eine KLV abzuschliessen (z.B. Betriebliche Altersversorgung).
Praxisbezogen liegst Du völlig daneben:
Kaum jemand hält es durch, 25-30 Jahre lang seine Altersversorgung z.B. durch Aktienfonds aufzubauen. Die finanzielle ‚Fieberkurve‘ des Lebens zeigt oftmals negative Ausschläge, die den Betreffenden veranlassen, sein vorhandenes Kapital/Aktien anzugreifen…und schon ist die Altersversorgung im Eimer!
Auch die KLV hat nicht immer dauerhaften Bestand, sie vermittelt aber das Gefühl der vertraglichen Gebundenheit (die faktisch nicht da ist) und führt daher eher zum Ziel.
Lieber eine Altersversorgung mit einer KLV (ohne allzu hohe Gewinnerwartung) als mit einem hochverzinsten, aber auf halber Wegstrecke abgebrochenen Sparvorgang auf anderer Basis.
Fast täglich habe ich mit angehenden Rentnern zu tun. Die Lachenden sind in aller Regel diejenigen, die durch eine KLV vorgesorgt haben. Von Ausnahmen abgesehen, sehen fast alle, die vor Jahrzehnten einmal gemeint haben, bessere Wege zu wissen, dumm aus der Wäsche.
Deshalb nochmal: Es gibt bessere Wege für die Altersversorgung als die KLV, es gibt aber keinen Weg, der in der Praxis beim Betroffenen so dauerhaften Bestand hat als die KLV.
Die ideale/richtige Altersversorgung gibt es nicht als allgemeine Empfehlung! Es muss immer der Einzelfall unter Einbezug aller persönlichen Umstände betrachtet werden.
Die einzigen die daran verdienen
sind die Gesellscgaften und der Vogel,
der Dir den Vertrag vermittelt.
Deine Bemerkungen dazu
> wer an der KLV verdient,
> wer wem was andreht (dazu gehören immer zwei)
und
> zum Vertreter aus dem Tierreich (Vogel)
lassen Deine wohlgemeinten Ratschläge leider auf das Niveau von Wichtigtuern absinken. Schade drum.
Gruss
WALTER HUETTENHAIN
Hallo Walter,
erlaube mir bitte zu Deinen ausführungen Stellung zu nehmen:
habe ich mich verlesen, oder hat Viktor
nach den Steuerbestimmungen gefragt, die
Du mit Anlagestrategien beantwortest.
Es wird seitens der Versicherungsgesellschaften versucht mit dem Argument „Änderungen der Steuergesetzgebung“ einen Abschlußzwang zu erzielen, den man meiner Meinung nach nur unterbinden kann, wenn man Alternativen zu Lebensversicherungen aufzeigt.
Pauschal gesehen hast Du Recht:
Es gibt sicher bessere
(gewinnbringendere) Möglichkeiten seine
Altersversorgung zu gestalten, als mit
einer Kapital-Lebensversicherung.
Im Einzelfall hast Du Unrecht:
Es gibt durchaus Fälle, in denen es
angebracht ist eine KLV abzuschliessen
(z.B. Betriebliche Altersversorgung).
Ich denke im vorliegenden Fall geht es um einen Angestellten, der neben seiner gesetzlichen Altersvorsorge einen privaten versicherungsvertrag abschließen möchte und um keine betriebliche Altersversorgung. Aus diesem Grund ist in 99% aller Fälle eine KLV immer das Falscheste!
Praxisbezogen liegst Du völlig daneben:
Kaum jemand hält es durch, 25-30 Jahre
lang seine Altersversorgung z.B. durch
Aktienfonds aufzubauen. Die finanzielle
‚Fieberkurve‘ des Lebens zeigt oftmals
negative Ausschläge, die den Betreffenden
veranlassen, sein vorhandenes
Kapital/Aktien anzugreifen…und schon
ist die Altersversorgung im Eimer!
Auch die KLV hat nicht immer dauerhaften
Bestand, sie vermittelt aber das Gefühl
der vertraglichen Gebundenheit (die
faktisch nicht da ist) und führt daher
eher zum Ziel.
Was Du da ausführst trifft in erster Linie auf die KLV zu, deren Kunden erwiesenermaßen zu ca. 85% Ihre KLV vor Vertragsablauf kündigen. Nur in diesem Fall ist der finanzielle Schaden (ich spreche Bewußt von Schaden!) wesentlich geringer als bei einem Angagement z.B. in Aktienfonds.
Lieber eine Altersversorgung mit einer
KLV (ohne allzu hohe Gewinnerwartung) als
mit einem hochverzinsten, aber auf halber
Wegstrecke abgebrochenen Sparvorgang auf
anderer Basis.
Selbst wenn ich auf halber Wegstrecke aussteige, so habe ich im Durchschnitt mehr als doppelt so viel verdient als mit einer schlechten Anlageform wie einer KLV.
Fast täglich habe ich mit angehenden
Rentnern zu tun. Die Lachenden sind in
aller Regel diejenigen, die durch eine
KLV vorgesorgt haben. Von Ausnahmen
abgesehen, sehen fast alle, die vor
Jahrzehnten einmal gemeint haben, bessere
Wege zu wissen, dumm aus der Wäsche.
Es mag ja sein, daß diese Rentner, mit denen Du es zu tun hast mit Ihrer ausgezahlten KLV zufrieden sind weil Sie ja nicht wissen, daß sie mit einer anderen Sparform ungleich mehr verdient hätten.
Deshalb nochmal: Es gibt bessere Wege für
die Altersversorgung als die KLV, es gibt
aber keinen Weg, der in der Praxis beim
Betroffenen so dauerhaften Bestand hat
als die KLV.
Ich denke mal, daß Du selbst vom Verkauf von Versicherungen lebst, deshalb mußt Du auch diese Meinung vertreten. Es sei Dir ungenommen.
Die ideale/richtige Altersversorgung gibt
es nicht als allgemeine Empfehlung! Es
muss immer der Einzelfall unter Einbezug
aller persönlichen Umstände betrachtet
werden.
Diese Passage möchte ich voll und ganz unterschreiben!!!
Die einzigen die daran verdienen
sind die Gesellscgaften und der Vogel,
der Dir den Vertrag vermittelt.Deine Bemerkungen dazu
> wer an der KLV verdient,
> wer wem was andreht (dazu gehören
immer zwei)
und
> zum Vertreter aus dem Tierreich
(Vogel)lassen Deine wohlgemeinten Ratschläge
leider auf das Niveau von Wichtigtuern
absinken. Schade drum.
Ich kann damit leben, als Wichtigtuer tituliert zu werden, wenn ich den Leuten dadurch vor Augen führen kann, wer in den ersten Jahren vor allem an einem Abschluß profitiert. Es ist leider so. Im übrigen habe ich selbst Allianz-Aktien bei mir im Depot !-)).
Ciao Markus Schmidt
Hallo Markus,
einen Abschlusszwang!? Bitte bleib sachlich.
Niemand wird gezwungen einen Vertrag abzuschliessen.
Ich gebe Dir aber insofern Recht, als dass die Versicherungsunternehmen und deren Verkäufer zur Zeit die Gunst der Stunde nutzen. Was ist daran verwerflich? Der Gesetzgeber fordert das mit seiner Steuerpolitik doch geradezu heraus. Und ein Versicherungsvertreter verkauft nun einmal Versicherungen und keine Aktienfonds etc…
Was wird dem gleichen Kunden wohl verkauft, wenn er zu seinem Geldinstitut geht? Es wird das verkauft, was der Vorstand als vordringlich angeordnet hat und nicht das, was dem Bankkunden den höchsten Gewinn bringt.
Heute war ich am Geldautomaten (Sparkasse) und was war über dem Automaten in Augenhöhe
angebracht: Werbung der Sparkasse für die Provinzial über Lebens- und private Rentenversicherungen unter Bezug auf die kommende Steuergesetzgebung.
Gerade wenn es sich um einen Angestellten handelt, wie Du vermutest, sollte er sich über eine Direktversicherung (als Gehaltsumwandlung) Gedanken machen.
Auf halber Wegstrecke aussteigen bedeutet, egal bei welcher Anlageform, das Ziel, eine gute Altersversorgung zu haben, nicht zu erreichen. Da nützt weder KLV noch Aktienfonds etc. etwas.
Du sagst: ‚Es mag ja sein, daß diese Rentner, mit denen Du es zu tun hast mit Ihrer ausgezahlten KLV zufrieden sind weil Sie ja nicht wissen, daß sie mit einer anderen Sparform ungleich mehr verdient hätten.‘
Glaubst Du wirklich, dass diese Leute alle blöd sind?
Nein Markus, sie haben ihr Ziel erreicht, ohne jetzt darüber zu heulen, weil sie vielleicht bei einer anderen Anlage ein paar DM’chen mehr erzielt hätten - oder auch nicht.
Ja Markus, ich lebe u. a. vom Verkauf von Versicherungen und das nicht mal schlecht.
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass ich mir meine Meinung von meinem Versicherungsunternehmen aufzwingen lasse (dafür sind gute Verkäufer viel zu grosse Individualisten!).
Meine Meinung bilde ich mir aus der tagtäglichen Erfahrung, aus der Praxis - und die sieht nun einmal anders aus, als Du es Dir vermutlich vorstellen kannst.
Du kannst mich nicht davon abbringen:
Die Grund-Altersversorgung (!) sollte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der KLV bzw. der privaten Rentenversicherung bestehen.
Und wenn dann noch Geld übrig ist, dann kann sich der Anleger gerne auf andere Wege begeben … meinetwegen auch in die Spielbank.
Diese Diskussionen kommen mir manchmal vor wie:
Soll ich mir jetzt den 92er Golf mit Radio, aber ohne Schiebedach und 103.748 km auf dem Buckel für DM 4.900 kaufen oder doch lieber den 93er Golf mit Klimaanlage, elektrischen Fensterhebern, 108.441 km, ohne Radio, für DM 5.050, kaufen, wobei mir der 92er Vectra, viertürig, leider ohne Schiebedach und Klimaanlage, dafür aber erst 102.776 km, auch so gut gefällt, aber der hat ja leider keine Metalliclackierung und Breitreifen haben mich eh noch nie interessiert. Ausserdem ist mir der Golf-Verkäufer sympathischer, obwohl er gegen Opel wettert.
Gruss
WALTER HUETTENHAIN
Hallo Walter,
ich ziehe prinzipiell meinen Hut vor guten Verkäufern, also auch vor Dir. Wie schon erwähnt halte ich selber u.a. Allianz-Aktien und diese bestimmt nicht weil da schlechte Leute dahinter stehen. Es ist selbstverständlich Dein gutes Recht dafür Partei zu ergreifen! Im übrigen freut es mich, daß Du bei Deiner Argumentation sachlich geblieben bist was nicht alle können, die meinen, für KLV Partei ergreifen zu müssen. Allerdings um mich etwas milder zu stimmen hätte ich als Argument noch die Fondsgebundene LV erwartet. Na ja, jeder soll sich halt sein eigenes Bid machen und dafür ist ja auch schließlich www gedacht.
Ciao Markus Schmidt