Vorsteuern wenn man von privat kauft?

Moin
Also, wenn jemand einen Onlinehandel mit gebrauchten Wirtschaftsgütern macht - wie ist das beim Wareneikauf wenn dieser ausschließlich von privat stattfindet? Es handelt sich um ein Unternehmen das nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt weil Umsätze über 18.000,- Euro vorhanden sein werden. Es ist ja dann so das auf den Rechnungen die Mwst ausgewiesen sein muß und diese an das Fa. abgeführt werden muß richtig? Was ist aber wenn die gehandelten gebrauchten Wirtschaftsgüter vom Händler ausschließlich von privaten Verkäufern angekauft werden die dem Händler natürlich keine Rechnung mit ausgewiesener Mwst geben können? Der Händler bekommt ja von einem privaten Verkäufer bestenfalls eine Quittung über die Zahlung ausgestellt, es gibt dann praktisch keine Vorsteuer die sich der Händler wiederholen kann - ist das so richtig? Demnach wäre es ja dann so das der Händler z.B. etwas von privat ankauft für sagen wir 100,- Euro - und wenn er das dann für 120,- Euro wieder verkauft hat er genau 1,- Euro Gewinn gemacht weil er ja 19% ans Fa. zahlen muß - kann das so richtig sein??? Oder kann der Händler aus den 100,- Euro vom Wareneinkauf auch irgendwie die Mwst herausrechnen?
Vielen Dank

Hallo,

es handelt sich dann um einen Fall der Differenzbesteuerung.
Das heißt, dass die Umsatzsteuer lediglich aus dem Gewinn berechnet werden.

Zum Beispiel Wareneinkauf 100 Euro von privat netto ohne Vorsteuerabzug.
Warenverkauf 150 Euro. Im Gewinn/der Differenz von 50 Euro sind 19% Umsatzsteuer enthalten. Diese darf aber keineswefalls in der Rechnung offen ausgewiesen werden.

In der Rechnung muss ein Verweis auf die Differenzbesteuerung stehen.
Würde der Unternehmer hier die Umsatzsteuer offen ausweisen, so würde er damit seine Gewinnmarge preisgeben, was zumindest für einen Gebrauchtwagenhändler tödlich wäre.

Gruß
Lawrence

Hallo,

das wirft Fragen auf :wink:

Wann spricht man von „überwiegendem“ Handel mit bereits gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenständen? Es ist ja durchaus üblich, sagen wir mal in einem Ladengeschäft, auch gebrauchte Artikel mit anzubieten (von privat gekauft). Kann die Differenzbesteuerung bei, wie soll ich sagen, „gemischtem“ Handel mit Neu- und Gebrauchtwaren angewendet werden? Selbstverständlich nur für die Gebrauchtwaren, extra Kontenkreis…

Anderer Fall. Ein Ladengeschäft existiert, es wird als Zweitgeschäft aber ein Markstand/Internetshop betrieben, welcher ausschließlich Gebrauchtwaren privaten Ankaufs beinhaltet. Getrennte Buchführung? Und wie soll die Rechnung aussehen, wenn der Gewerbetreibende ein umsatzsteuerpflichtiges Einzelunternehmen hat (klar gibts am Marktstand seltenst eine Quittung oder Rechnung)? Aber der Internetshop? Rechnungen ohne Steuerausweis sind da ja nicht möglich.

Viele Grüße
Selorius