Guten Tag,
leider habe ich mich wohl etwas ungeschickt angestellt, und auf meine Suchanfrage keine Artikel hier finden können. Dabei bin ich sicher, dass das Thema schon oft behandelt wurde.
Was gibt es beim Ermitteln der Kosten pro gefahrenen KM außer
Versicherung/ADAC
Steuer
Benzin
Putzmittel/sonst. Flüssigkeiten im Auto
Reperaturen
Zubehör
zu beachten?
Kann, um diesen ermittelten Wert anstatt der pauschalen 0,30€ z.B. in der ESt zu verwenden, auch Kosten für Stellplatz angegeben werden?
Und damit ist auch jegliche „Abnutzung“ des Autos gedeckt, oder kann man den Wertverfall auch miteinrechnen?
Für Antworten, oder Verweise auf andere Artikel wäre ich sehr dankbar!
Ritterstern
Hallo,
ergänzend, aber wahrscheinlich form-,frist- und zwecklos:
Abschreibung und Finanzierungszinsen oder
Leasingrate
Garagen- oder Stellplatzmiete
Reifen
um diesen ermittelten Wert anstatt der pauschalen 0,30 €
z.B. in der ESt zu verwenden,
Es kommt darauf an, für welche Einkunftsart. Wenn es um Einkünfte eines Arbeitnehmers (aus nichtselbständiger Arbeit) geht, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur die Entfernungspauschale von 0,30 €/km geltend gemacht werden.
Bei Einkünften als Selbständiger/Freiberufler sieht das anders aus.
Gruß
Zemionow
Entfernungspauschale nicht variabel?
Hallo und vielen Dank für die Antwort!
Es kommt darauf an, für welche Einkunftsart. Wenn es um
Einkünfte eines Arbeitnehmers (aus nichtselbständiger Arbeit)
geht, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
nur die Entfernungspauschale von 0,30 €/km geltend gemacht
werden.
Bei Einkünften als Selbständiger/Freiberufler sieht das anders
aus.
Es geht mir um sowohl als auch. Wobei ich meine zu wissen (leider ohne jegliche Rücksicherung), dass man als AN auch für die Entfernungspauschale mehr als 0,30€ ansetzen darf, wenn man es belegen kann.
Viele Grüße!
Ritterstern
Hallo,
tatsächliche km-Kosten kann ein Arbeitnehmer bei der Abrechnung von Reisekosten für Dienstreisen mit dem eigenen Fahrzeug geltend machen (Erstattungen des Arbeitgebers sind abzuziehen), nicht aber für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (hier gelten Entfernungskilometer).
Der pauschalierte Ansatz für Dienstreisen beträgt ebenfalls 0,30 €/km, allerdings pro gefahrenem Kilometer. Ob die detaillierte und aufwendige Kostenermittlung zu einer Besserstellung führt, muss jeder für sich nachprüfen.
Gruß
Zemionow
Guten Abend,
nochmals vielen Dank für die ausführliche Info! Das hat mir sehr weitergeholfen!
Ritterstern