Steuer für Unterhalt

Hallo,
mal angenommen ein Pärchen, geschieden, er hat eine Arbeit, sie bezieht Rente und Unterhalt. In der Ehe wurde ihre Rente wegen seinem hohen Einkommen immer besteuert.

Nun bei Scheidung muss jeder seinen eigenen Ausgleich machen. Sie geht zu einer Steuerberaterin und versteht nicht ganz deren Erklärung. Diese erklärt, sie muss für ihre Rente selbst Steuern zahlen, u. a. deshalb das sie mit Unterhalt immer noch ein hohes Einkommen hat. Was ihren Unterhalt angeht, so kann sie hierfür ebenfalls Steuern zahlen, aber dann kann sie eine Unterschrift bei dem Ex Mann verweigern, Anlage U zu unterschreiben. Oder aber der Ex übernimmt die Steuern für ihren Unterhalt und kann sie dennoch absetzen, sprich evtl. auch eine STeuererstattung erhalten.

Frage: Wie bitte soll das denn gehandhabt werden, Unterhalt absetzen und dabei zeitgleich Steuern zahlen müssen. ?

Danke
Dagmar

Nun bei Scheidung muss jeder seinen eigenen Ausgleich machen.
Sie geht zu einer Steuerberaterin und versteht nicht ganz
deren Erklärung.

Dann sollte sie da nochmals hingehen, schliesslich bezahlt sie für die Erklärung.

Zum Unterhalt:

Sie kann ihn versteuern, muss ihn aber nicht versteuern. Wenn sie dem Exmann unterschreibt, dass sie den Unterhalt versteuert, kann ihn der Ex steuermindernd geltend machen, spart sich also Steuern, muss aber ihr den steuerlichen Nachteil durch die Versteuerung des Unterhaltes ausgleichen.

Hallo,

der Unterhalt des Ehemanns kann über zwei Wege geltend gemacht werden:

  1. als „außergewöhnliche Belastung“. In dem Fall braucht die Ehefrau gar nichts tun - also auch keinen Unterhalt besteuern. Einzigstes Manko ist evtl für ihn: der Unterhalt wird max. bis 7680 € berücksichtigt.
  2. Sollte der Unterhalt höher sein kann der Ehemann diesen nur über die Anlage U geltend machen. Die Anlage U besagt - wie Clematis schon schrieb - der Ehemann macht das als Sonderausgabe geltend (in voller Höhe; weiß nicht genau wo da der Höchstbetrag ist; ich glaub bei knapp 14.000 €) und dass die Ehefrau im Gegenzug dies als „sonstige Einkünfte“ auf ihrer Steuererklärung geltend machen muss. In diesem Zug hat die Ehefrau wiederum das Recht sich den Differenzbetrag der höheren Steuer vom Ehemann zurückzuholen. Dies muss sie (falls er es nicht freiwillig tut) auf privatrechtlichem Wege einfordern.
    Die Ehefrau ist jedoch nicht verpflichtet die Anlage U zu unterschreiben. Da kann er sich drehen wie er will. Also: wenn er von ihr die Unterschrift will dann soll sie gleich dafür sorgen dass er wiederum unterschreibt die steuerliche Differenz bei ihr in voller Höhe zu bezahlen. :smile:

Die steuerliche Differenz meint einfach nur dass durch die Unterhaltseinkünfte dann eine höhere Steuer entsteht als ohne der Einkünfte. Und diese Differenz muss er dann ausgleichen.

LG Tobi@s