Investitionen in vermietete ETW

Hallo!

Folgende Situation: Herr X kauft im Jahr 2009 eine neue Einbauküche zu einem Preis von 10.000 € zum Einbau in seine vermietete ETW.

a) Wie werden diese Kosten in der Steuererklärung berücksichtigt? (sofortiger Abzug der gesamten Kosten? AfA?? …)

b) In 2010 kündigt der Mieter und Herr X beschließt wieder selber in die ETW einzuziehen. Wie wirkt sich das auf die steuerliche Berücksichtigung der Einbauküche aus?

Danke für alle Tipps!!!

a) Wie werden diese Kosten in der Steuererklärung
berücksichtigt? (sofortiger Abzug der gesamten Kosten? AfA??

Abschreibung, in der Regel ND 10 Jahre

b) In 2010 kündigt der Mieter und Herr X beschließt wieder
selber in die ETW einzuziehen. Wie wirkt sich das auf die
steuerliche Berücksichtigung der Einbauküche aus?

Ab da eben keine Abschreibung mehr!

a) nein, wenn sie mitvermietet ist, entweder linear oder degressiv, je nach konstellation
b) verherend
Gruß tom

???

zu den ???
na, wenn er selbst einzieht wirkt es sich verherend aus- steuerlich, weil nichts mehr geht mit der Abschreibung
und die Abschreibung auf mitvermeitete Sachen kann beides sein, weil nicht angegeben war, wie mit anderen mitvermieteten Sachen gewählt wurde (z.B. Waschmaschine, TRockner usw), bzw. wie die alte küche angesetzt war.
Ich hoffe das war nun verständlicher

Nein, ich versteh immer noch kein Wort-macht aber nichts, der TE ist scheinbar zufrieden, und mehr brauchts nicht!