da die Ware das Inland nicht verlässt, geht es um ein einfaches Reihengeschäft im Inland. K fakturiert an F mit 19% USt; das macht aber nicht viel, weil F dadurch, dass er im Inland an Z liefert, eh Unternehmer in D wird, sich somit umsatzsteuerlich erfassen lassen muss, selbst USt an Z fakturiert und die Vorsteuer aus der Rechnung von K abziehen kann.
F (der darauf wahrscheinlich beharren wird) hat auch keine Möglichkeit, in diesem Fall durch seine französische ID-Nummer den Ort der Lieferung zu beeinflussen. Der bleibt in D.