Fahrtenbuch in Steuererklärung

Hallo Forumsmitglieder,
mal angenommen, man ist selbsständig und nutzt sein privates Auto auch geschäftlich.

Bisher wurde die 1% Regelung bei der Person benutzt. 45000 DM war der Listenpreis des Wagens.
Im Jahr 2008 sind dafür 3100 € an Kosten angefallen, die natürlich nur teils angerechnet wurden in der EÜR.

Jetzt hat er angefangen ab Monat September 09 für das laufende Jahr ein Fahrtenbuch zu führen. Dabei kam ca. heraus, daß der Wagen zu 20% privat und 80% zu geschäftlichen Zwecken genutzt wurde.
Für das Jahr 09 sind 4100 € an Kosten angefallen.

Wie wird das anders gerechnet und vor allem welche Variante ist vorteilhafter?
Wird dann für das ganze Jahr 2009 mit dieser Prozentregelung gerechnet oder wird bis Monat 09/2009 die 1% Regelung Anwendung finden?

Ich danke für weiterhelfende Antworten.

Hi !

Wenn weiterhin das gleiche Auto gefahren wird, ist ein Wechsel zwischen der 1%-Regel und der Fahrtenbuchmethode innerhalb eines Jahres nicht zulässig. Da das Fahrtenbuch erst seit September geführt wird, ist für 2009 also noch die 1%-Regel anzuwenden.

Innerhalb eines Jahres kann die Art, wie die Privatnutzung ermittelt wird, nur dann gwechselt werden, wenn ein neues Fahrzeug „angeschafft“ (genauer: für private Zwecke genutzt) wird. Dann kann für das „alte“ Fahrzeug die eine Methode und für das „neue“ Fahrzeug die andere Methode gewählt werden.

BARUL76

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Hallo,

da ist doch was verdreht.

mal angenommen, man ist selbsständig und nutzt sein privates
Auto auch geschäftlich.

Bisher wurde die 1% Regelung bei der Person benutzt. 45000 DM
war der Listenpreis des Wagens.

Besteuert wird ein vom Unternehmen gestelltes Dienstfahrzeug oder ein zum Betriebsvermögen zählendes Fahrzeug, nicht aber der Privat-PKW.
Wenn das so gemeint ist, gilt für die nachstehenden Fragen folgendes:

Jetzt hat er angefangen ab Monat September 09 für das laufende
Jahr ein Fahrtenbuch zu führen. Dabei kam ca. heraus, daß der
Wagen zu 20% privat und 80% zu geschäftlichen Zwecken genutzt
wurde. Für das Jahr 09 sind 4100 € an Kosten angefallen.

Wie wird das anders gerechnet und vor allem welche Variante
ist vorteilhafter?

Zu versteuern ist die Privatnutzung
1% von 45.000 € Listenpreis =450 € *12 Mte. = 5.400 €/Jahr zu versteuernder Betrag
oder
4.100 € Gesamtkosten *20 % (aufgeteilt über km)= 820 €/Jahr zu versteuern

Bei diesem Privatanteil wäre die Besteuerung nach echten Kosten eindeutig vorteilhafter. Nur die Kosten von 4.100 € sind nicht nachvollziehbar, denn die Abschreibung ergibt bei 6 Jahren Dauer alleine schon 7.500 €/Jahr.

Wenn die 4.100 € schon der 20 %ige Privatanteil sind, wäre dessen Versteuerung ebenfalls günstiger. Wenn es nur Betriebskosten des KfZ sind, müssten die Gesamtkosten noch mal neu gerechnet werden.

Und noch eines: Auch Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Betriebsstätte sind ebenfalls Privatfahrten.

Wird dann für das ganze Jahr 2009 mit dieser Prozentregelung
gerechnet oder wird bis Monat 09/2009 die 1% Regelung
Anwendung finden?

Nach Lohnsteuerrichtlinien 2008 R 8.1 Ziff. 3 ist die Methode jeweils zu Beginn eines Jahres für das Fahrzeug festzulegen und darf während des Jahres nicht gewechselt werden. Ein Umsteigen ist m. E. erst für 2010 möglich.

Gruß
Zemionow

Also macht die Fahrtenbuchfüchrung eigentlich erst ab 1.1.2010 Sinn, oder?

Danke für Eure Antworten.

joooooo, so isset!