Steuern für Rentner

Hallo Steuerexperten,

mal angenommen ein Rentnerehepaar in Bayern erhält gemeinsam ca. 2000 € Rente. Die haben außerdem keinerlei Einkünfte.
Nun haben die im Fernsehen gesehen, das Rentner neuerdings auch Steuern zahlen sollen.

Nun die Fragen:

Müssen Rentner wirklich Steuern zahlen?

Wenn Ja wieviel ist das in diesem genannten Beispiel

Wo wenden die sich da am besten hin?

Oder ist es am besten nichts zu unternehmen. Man kann ja immer noch sagen man hat nichts gehört und nichts gewusst.

Was könnte denn passieren, wenn die Rentner einfach nix tun?

Müssten die eventuell die Steuer auch nachzahlen? Wenn Ja für wie lange?

Müssten die zum Steuerberater gehen wegen einer eventuellen Steuererklärung?

Danke für Eure Antworten

Euer Canadier

Hallo,

das Rentner-Ehepaar kann sich beruhigt zurücklehnen.

Von 24.000 € Jahresrente ergibt sich bei Bezugsbeginn vor oder in 2005 ein steuerpflichtiger Anteil von 50 % = 12.000 €/Jahr. Steuerfrei bleiben ebenfalls 12.000 € und zwar lebenslang.

Der steuerpflichtige Anteil steigt bei späterem Bezugsbeginn der Rente um 2 %Punkte/Jahr, also bei Beginn 2009 auf 58 %. Dann unterlägen 13.920 € der Steuer und der lebenslange Freibetrag beliefe sich auf 10.080 €/Jahr. (Meist beginnt der Rentenbezug während des Jahres.Die endgültige Berechnung des Freibetrages erfolgt in dem Jahr, in dem erstmals die volle Jahresrente bezogen wird. Die genannten Freibeträge können sich noch etwas ändern. Das ist für diese Betrachtung jedoch nicht relevant.)

Geltendmachung von Kranken- u. Pflegversicherungbeiträgen nal außer acht gelassen: Schon der steuerpflichtige Anteil der Rente ist in jedem Fall geringer als der Grundfreibetrag des Einkommensteuertarifs. Für Verheiratete waren dies bis 2008 15.328 €, in 2009 15.668 € und sind in 2010 16.009 €. Da keine weiteren Einkünfte bestehen, fällt keine Steuer an.

Um Rückfragen des Finanzamtes zu vermeiden, sollte das Ehepaar in diesem Fall beim Finanzamt eine Nichtveranlagungbescheinigung beantragen, die für maximal 3 Jahre gilt.

Gruß
Zemionow

Hallo,
seit wann beziehen die Personen Rente?
Gruß J.K.

Wenn sich die 2.000 € auf beide Ehepartner zusammen beziehen und sonst keine weiteren Einkünfte vorliegen, muss keine Einkommensteuer bezahlt werden. Die Rente ist nämlich nur zum Teil steuerpflichtig, so dass der Grundfreibetrag (ca. 8.000 € p.P.) in diesem Fall nicht überschritten wird.

Trotzdem muss laut Gesetz eine Steuererklärung abgegeben werden, da die Einkünfte grundsätzlich erstmal oberhalb des Grundfreibetrages liegen. Wenn man nun keine Steuerklärung abgibt, wird aber wahrscheinlich auch nicht viel passieren. Denn Steuern sind ja wie gesagt nicht fällig, da die Rente zu gering ist. Die Steuererklärung wäre somit zwar vorgeschriebener aber letztlich sinnloser Papierkram für beide Seiten.

Nun gibt es natürlich viele Rentner, die alleinstehend sind oder mehr Rente beziehen und die somit Steuern zahlen müssen, aber in den letzten Jahren keine Steuererkärtung abgegeben haben. Diese Rentner haben Steuerhinterziehung begangen. Da es viele aber nicht wussten, werden sie nicht bestraft, sondern müssen nur die Steuern nachbezahlen.

Vielen Dank

Hallo,

Nun haben die im Fernsehen gesehen, das Rentner neuerdings
auch Steuern zahlen sollen.:

Der war gut.
Rente ist schon immer steuerpflichtig, wenn auch die Versteuerungsarten immer wieder mal modifiziert werden.

Wo wenden die sich da am besten hin?:

Steuerberater

Oder ist es am besten nichts zu unternehmen. Man kann ja immer
noch sagen man hat nichts gehört und nichts gewusst.:

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Gerade bei den Rentnern sind die Finanzämter rigoros, da sich allein aus Aussagen in den Medien ständig ergibt, dass Renten steuerpflichtig sind.

Was könnte denn passieren, wenn die Rentner einfach nix tun?:

Derzeit werden alle Renten von der Rentenversicherung von den Finanzämtern abgeglichen. Deshalb gab es neulich auch diese Steuer-Identifikationsnummer.
Das Finanzamt erhält also die Zahlen, macht eine grobe Berechnung und wenn sich laut Finanzamt eine Nachzahlung ergibt, so wird das Ehepaar wohl für die letzten 10 Jahre zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert.
Je nach Höhe der Steuer wird das Finanzamt dann ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten.
Keine Angst, im genannten Fall erscheint die Steuerbelastung eher niedrig, wenn überhaupt nicht vorhanden.

Müssten die eventuell die Steuer auch nachzahlen? Wenn Ja für
wie lange?:

Maximal 10 Jahre wenn Steuerhinterziehung festgestellt wird.

Müssten die zum Steuerberater gehen wegen einer eventuellen
Steuererklärung?:

Ja. Unbedingt mal genau durchrechnen lassen. Der StB kann dann das Nötige in die Wege leiten.

Gruß
Lawrence

Das Finanzamt erhält also die Zahlen, macht eine grobe
Berechnung und wenn sich laut Finanzamt eine Nachzahlung
ergibt, so wird das Ehepaar wohl für die letzten 10 Jahre zur
Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert.

Für die Jahre vor 2005 wird wohl in den seltensten Fällen eine Hinterziehung vorliegen, da die Renten nur mit den Ertragsanteilen steuerpflichtig waren.