Hallo,
kann man im Zuge einer Weiterbildung eine digitale Spiegelreflexkamera (als Dokumentationsmittel) als Werbungskosten in der Steuer angeben?
Gruß goldkind
Hallo,
kann man im Zuge einer Weiterbildung eine digitale Spiegelreflexkamera (als Dokumentationsmittel) als Werbungskosten in der Steuer angeben?
Gruß goldkind
Servus,
angeben kann man da grundsätzlich alles, auch die Aufwendungen für Pediküre, den Flachbildschirmfernseher und den neuen Sommerhut.
Ob aber die Anschaffung als Werbungskosten bei der Veranlagung berücksichtigt wird, hängt davon ab, ob
entweder die Kamera ausschließlich beruflich genutzt wird
oder nach objektiven Kriterien der Anteil der beruflichen Nutzung nachvollziehbar dokumentiert ist.
Wenn weder das eine noch das andere gegeben ist, geht es um Mischaufwand, der auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar ist, wenn ein Teil des Aufwandes beruflich veranlasst ist.
Schöne Grüße
MM
Wenn weder das eine noch das andere gegeben ist, geht es um
Mischaufwand, der auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar
ist, wenn ein Teil des Aufwandes beruflich veranlasst ist.
hat sich das nicht aktuell geändert ?
gruß inder
Hallo,
bei Mischaufwand kann man sich aber auf die Regelung bei PCs berufen und eine Abschreibung von einem verminderten Anschaffungswert beantragen.
Gruß
Lawrence
Wenn weder das eine noch das andere gegeben ist, geht es um
Mischaufwand, der auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar
ist, wenn ein Teil des Aufwandes beruflich veranlasst ist.hat sich das nicht aktuell geändert ?
Ja, siehe @Martin May´s zweiter Spiegelstrich!