Fortbildungskosten - AG/AN - wie am besten?

Hallo und Guten Morgen,

lohnt es sich mehr, eine Fortbildungsmaßnahme über den Arbeitgeber direkt zu finanzieren oder diese „indirekt“ über den AG zu finanzieren?

Variante 1:
AG bezahlt AN den monatlichen Aufwand für die Fortbildungskosten mit der Entgeltabrechnung. AN zahlt die Beiträge daraufhin an den Bildungsträger.

Variante 2:
AG bezahlt die Fortbildungskosten direkt an den Bildungsträger.

Welche Variante ist die bessere sowohl aus AG als auch AN sicht?

Vielen Dank im Vorraus

Grüße
Stefan

Hallo, sportsman,

Du unterzeichnest Deine Anfrage mit „Stefan“. Ich hoffe nicht, dass Du der Stefan bist, der sich nicht auf meine Antworten freut, weil ich seiner Auffassung nach in meiner Argumentation haarspalterisch bin. Der Eindruck ensteht wohl primär dadurch, dass ich mich insbesondere bei Gesetzestexten zunächst mal an den Wortlaut halte. Jetzt aber zu Deiner Frage:

lohnt es sich mehr, eine Fortbildungsmaßnahme über den
Arbeitgeber direkt zu finanzieren oder diese „indirekt“ über
den AG zu finanzieren?

Antwort:
Für den AG besteht m. E. kein Unterschied, er kann gezahlte Beträge in beiden Fällen als Betriebsausgaben geltend machen.

Für den AN: Es kommt auf die Umstände an.

Zahlt der AG die Fortbildungskosten steuerfrei (Auslagenersatz) an den AN, wovon wohl auszugehen ist, muss der AN diese in der StE von seinen Gesamtaufwendungen abziehen (Anlage N Zeile 45). Steuerlich wirksam wäre nur noch ein verbleibender Betrag.

Der könnte sich ergeben,wenn der AG z. B. Kursgebühren bezahlt,dem AN aber darüber hinausgehende Kosten entstehen wie z. B:
Fahrtkosten zum Ort der Fortbildung, Parkgebühren, bei entsprechender Abwesenheit Verpflegungspauschbeträge,ggf. Übernachtungskosten,
Bücher und sonstige Lernmittel, Schreibmaterial u. ä.
Selbstverständlich können die Zusatzkosten des AN in der StE auch geltend gemacht werden, wenn der AG die Kursgebühren direkt an den Bildungsträger bezahlt.

Trägt der AG alle Aufwendungen des AN für die Maßnahme einschließlich evtl. Reise- und Nebenkosten zu 100 %, ergibt sich für den AN kein steuerlicher Effekt. Dann ist es für den AN bequemer, wenn der AG externe Rechnungen z. B. an die Bildungseinrichtung direkt bezahlt und dem AN Reise- und Nebenkosten erstattet.

Außer möglichen steuerlichen Auswirkungen sehe ich im Augenblick keinen weiteren Ansatzpunkt für das Eintreten von Vor- oder Nachteilen
(Dass der AN in Variante 1 zunächst in Vorleistung tritt, halte ich für absolut unerheblich).

Gruß
Zemionow

Trifft lt. Fragestellung nicht zu.

Servus,

der Unterschied liegt sozusagen in der Nachbarschaft:

Nur, was steuerfrei ausbezahlt werden kann, ist auch sozialversicherungsfrei. Was bei der Auszahlung lohnversteuert werden muss, bleibt mit Beiträgen zur SV und KV belastet, auch wenn es bei der Veranlagung des AN wg. Werbungskosten von der ESt entlastet wird.

Schöne Grüße

MM

Zusätzlich sollte man an die USt denken, die der AG nicht als Vorsteuer behandeln kann, wenn die Rechnungen nicht auf ihn ausgestellt sind.

Du unterzeichnest Deine Anfrage mit „Stefan“. Ich hoffe nicht,
dass Du der Stefan bist, der sich nicht auf meine Antworten
freut, weil ich seiner Auffassung nach in meiner Argumentation
haarspalterisch bin.

Das war nicht der Stefan, nein. Es schadet nicht wenn man sich den Profilnamen ansieht, da könnte man dann draufkommen.

Und der Name Stefan soll in der Republik durchaus öfter vorkommen…

Der Eindruck ensteht wohl primär dadurch,
dass ich mich insbesondere bei Gesetzestexten zunächst mal an
den Wortlaut halte.

Ich werde keine weitere Diskussion anfangen, lieber diskutiere ich mit meiner Wohnzimmerwand, denn da kommt mehr bei raus.

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