Hallo, sportsman,
Du unterzeichnest Deine Anfrage mit „Stefan“. Ich hoffe nicht, dass Du der Stefan bist, der sich nicht auf meine Antworten freut, weil ich seiner Auffassung nach in meiner Argumentation haarspalterisch bin. Der Eindruck ensteht wohl primär dadurch, dass ich mich insbesondere bei Gesetzestexten zunächst mal an den Wortlaut halte. Jetzt aber zu Deiner Frage:
lohnt es sich mehr, eine Fortbildungsmaßnahme über den
Arbeitgeber direkt zu finanzieren oder diese „indirekt“ über
den AG zu finanzieren?
Antwort:
Für den AG besteht m. E. kein Unterschied, er kann gezahlte Beträge in beiden Fällen als Betriebsausgaben geltend machen.
Für den AN: Es kommt auf die Umstände an.
Zahlt der AG die Fortbildungskosten steuerfrei (Auslagenersatz) an den AN, wovon wohl auszugehen ist, muss der AN diese in der StE von seinen Gesamtaufwendungen abziehen (Anlage N Zeile 45). Steuerlich wirksam wäre nur noch ein verbleibender Betrag.
Der könnte sich ergeben,wenn der AG z. B. Kursgebühren bezahlt,dem AN aber darüber hinausgehende Kosten entstehen wie z. B:
Fahrtkosten zum Ort der Fortbildung, Parkgebühren, bei entsprechender Abwesenheit Verpflegungspauschbeträge,ggf. Übernachtungskosten,
Bücher und sonstige Lernmittel, Schreibmaterial u. ä.
Selbstverständlich können die Zusatzkosten des AN in der StE auch geltend gemacht werden, wenn der AG die Kursgebühren direkt an den Bildungsträger bezahlt.
Trägt der AG alle Aufwendungen des AN für die Maßnahme einschließlich evtl. Reise- und Nebenkosten zu 100 %, ergibt sich für den AN kein steuerlicher Effekt. Dann ist es für den AN bequemer, wenn der AG externe Rechnungen z. B. an die Bildungseinrichtung direkt bezahlt und dem AN Reise- und Nebenkosten erstattet.
Außer möglichen steuerlichen Auswirkungen sehe ich im Augenblick keinen weiteren Ansatzpunkt für das Eintreten von Vor- oder Nachteilen
(Dass der AN in Variante 1 zunächst in Vorleistung tritt, halte ich für absolut unerheblich).
Gruß
Zemionow