Hallo zusammen,
angenommen jemand hat 1997 eine Eigentumswohnung in den neuen Bundesländern gekauft. Die Wohnung war ein Altbau, der im Jahr 1997 saniert und Ende des genannten Jahres fertiggestellt wurde und seither vermietet ist.
Er konnte die Sanierierungskosten über Jahre als Sonderabschreibung absetzen. Eine Sonderabschreibung auf die Sanierungskosten war letztmals im Jahr 2006 möglich.
Die Altbausubstanz wurde immer linear mit 2% abgeschrieben.
Frage: Können die Sanierungskosten jetzt dann ebenfalls noch linear mit 2% abgesetzt werden?
Danke für eure Hinweise.
Hallo Waldschrat,
nein das geht nicht, denn dann würden sie ja doppelt abgeschrieben werden, einmal als Sonder- AfA und dann nochmals durch die „normale“ AfA.
Gruß