Verjährungfrist für Kapitalertragssteuer

Hallo,

wer weiß wie lange man rückwirkend Kapitalertragsteuer vom Finanzam t zurückfordern kann.
Gibt es Verjährungsfristen?
Kann man nachträglich (nach ca. 10 Jahren) auch nach schon bearbeiteter Einkommensteuererklärung die Steuer zurückfordern?
Falls das in diesen Jahren vergessen wurde?

Hallo,

wenn es sich um Kapitalerträge nach § 43 EStG (also nicht um Zinsabschlagssteuer) handelt, kann die Erstattung der Kapitalertragsteuer unter bestimmten Voraussetzungen nach § 44 b EStG erfolgen. M. E. gelten dafür die Bestimmungen nach § 44 b Abs. 2 u. 3:

"2) Für die Erstattung ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. Der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu stellen und zu unterschreiben.

(3) Die Antragsfrist endet am 31.12. des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Einnahmen zugeflossen sind. Die Frist kann nicht verlängert werden."

Es bliebe somit m. E. nur die Möglichkeit, für 2009 zugeflossene Einnahmen die Erstattung der Kapiatalertragsteuer bis 31.12.2010 zu beantragen.

Gruß
Zemionow

Erstattung Kapitalertragssteuer
Hi,

§ 44b EStG gilt nur für Spezialfälle, z.B. wenn NV Bescheinigung vorliegt oder bei beschränkter Steuerpflicht.

Im gefragten Fall wurde eine Einkommensteuererklärung abgegeben, also treffen beide Anwendungsfälle nicht zu.

Schöne Grüße
C.

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Festsetzungsverjährungfrist
Hi,

wer weiß wie lange man rückwirkend Kapitalertragsteuer vom
Finanzam t zurückfordern kann.

Wenn die entsprechenden Einkünfte noch nicht in der Steuererklärung enthalten sind, gibt das einen Antrag auf Änderung zur Festsetzung einer höheren Steuer, neue Tatsache § 173 AO.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__173.html

Soweit dann die Einkünfte erfasst werden, kann die Kapitalertragsteuer angerechnet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__36.html
wobei die alte Fassung anders formuliert war…

Wenn die Einkünfte bereits erfasst waren, ist das eine Frage der „Abrechnung“ des Bescheids, also nur Zahlungsverjährungsfrist. Diese Variante hatte ich bisher aber noch nie. Und auf die Schnelle habe ich das nicht exakt durchgeprüft.

Gibt es Verjährungsfristen?

§§ 169, 170 und 171 AO
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html

Kann man nachträglich (nach ca. 10 Jahren) auch nach schon
bearbeiteter Einkommensteuererklärung die Steuer
zurückfordern?

10 Jahre sind viel

4 Jahre Festsetzungsverjährungsfrist

Dazu kommt noch die Anlaufhemmung, aber nur wenn eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung bestand, nachzulesen (Pflicht) in § 46 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Anlaufhemmung bis zum Jahr der Erklärungsabgabe, max 3 Jahre,
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__170.html

Ablaufhemmung in § 171 AO
wird hier wohl nicht passen, also keine Veränderung der Festsetzungsverjährungsfrist
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__171.html

Beispiel

Steuererklärung 2000
Abgabe 17.5.2002

Festsetzungsverjährungsfrist:
Beginn: statt 31.12.2000 verschoben auf 31.12.2002
+4 Jahre
ergibt Ablauf: 31.12.2006
also schon längst vorbei

Schöne Grüße
C.