Festsetzungsverjährungfrist
Hi,
wer weiß wie lange man rückwirkend Kapitalertragsteuer vom
Finanzam t zurückfordern kann.
Wenn die entsprechenden Einkünfte noch nicht in der Steuererklärung enthalten sind, gibt das einen Antrag auf Änderung zur Festsetzung einer höheren Steuer, neue Tatsache § 173 AO.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__173.html
Soweit dann die Einkünfte erfasst werden, kann die Kapitalertragsteuer angerechnet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__36.html
wobei die alte Fassung anders formuliert war…
Wenn die Einkünfte bereits erfasst waren, ist das eine Frage der „Abrechnung“ des Bescheids, also nur Zahlungsverjährungsfrist. Diese Variante hatte ich bisher aber noch nie. Und auf die Schnelle habe ich das nicht exakt durchgeprüft.
Gibt es Verjährungsfristen?
§§ 169, 170 und 171 AO
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html
Kann man nachträglich (nach ca. 10 Jahren) auch nach schon
bearbeiteter Einkommensteuererklärung die Steuer
zurückfordern?
10 Jahre sind viel
4 Jahre Festsetzungsverjährungsfrist
Dazu kommt noch die Anlaufhemmung, aber nur wenn eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung bestand, nachzulesen (Pflicht) in § 46 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
Anlaufhemmung bis zum Jahr der Erklärungsabgabe, max 3 Jahre,
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__170.html
Ablaufhemmung in § 171 AO
wird hier wohl nicht passen, also keine Veränderung der Festsetzungsverjährungsfrist
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__171.html
Beispiel
Steuererklärung 2000
Abgabe 17.5.2002
Festsetzungsverjährungsfrist:
Beginn: statt 31.12.2000 verschoben auf 31.12.2002
+4 Jahre
ergibt Ablauf: 31.12.2006
also schon längst vorbei
Schöne Grüße
C.