Guten Tag,
man nehme an, eine GmbH hat vor zwei Jahren eine Rechnung mit MwSt gestellt. Die Mehrwersteuer wurde abgeführt, die Rechnungen allerdings vom Kunden nie beglichen.
Kann die MwSt hier nun rückerstattet werden?
Guten Tag,
man nehme an, eine GmbH hat vor zwei Jahren eine Rechnung mit MwSt gestellt. Die Mehrwersteuer wurde abgeführt, die Rechnungen allerdings vom Kunden nie beglichen.
Kann die MwSt hier nun rückerstattet werden?
Warum hat sich denn niemand um die Begleichung der Rechnung gekümmert (Mahnverfahren)?
Naja, kann ja viele Gründe haben, dass eine Forderung nicht eingetrieben werden kann (Konkurs, keine vollstreckbaren Vermögen, etc).
Mehrwersteuer zurück bei unbezahlter Rechnung
Servus,
bereits bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann die Forderung als uneinbringlich ausgebucht werden - man muss nicht warten, bis man vom Inso-Verwalter erfährt, ob und wie viel auf die - hoffentlich angemeldete - Forderung zu kriegen ist.
Wenn eine Forderung ausgebucht wird, die einen USt-Betrag enthält, mindert das die Zahllast zur USt um diesen USt-Betrag.
Zur Technik: (1) Sauber trennen zwischen Wertberichtigung auf eine zweifelhafte Forderung und Ausbuchen einer uneinbringlichen Forderung und (2) Ordentlich dokumentieren, warum die Forderung uneinbringlich ist.
Schöne Grüße
MM