Einkommensteuererklärung nach Studium

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie könnte man folgenden Sachverhalt in einer ersten Einkommensteuererklärung angeben.

Bis Ende August 2009 wurde ein Studium absolviert, danach folgte bis Ende Oktober die Suche nach einer Arbeitsstelle. Diese wurde dann Anfang November gefunden und auch angetreten.

Nun zu den Fragen:

  1. Kann man die, durch das Studium, entstandenen Kosten (Studiengebühren, Fahrtkosten, Lernmaterial, Diplomarbeit) steuerlich geltend machen? Während des Studiums wurde als HiWi ca. 600Euro nebenher verdient.

  2. In der Zeit als arbeitssuchender erfolgte eine Krankenversicherung auf eigene Kosten (145Euro/Monat). Sind auch diese Kosten absetzbar? In dieser Zeit wurde einer Minijob-Tätigkeit (400Euro) nachgegangen. Wie sieht es hier mit Fahrtkosten aus?

Wie könnte man den oben, kurz beschriebenen Sachverhalt am besten in einer Einkommensteuererklärung angeben?

Vielen Dank für alle Antworten.

gefunden und auch angetreten.

Nun zu den Fragen:

  1. Kann man die, durch das Studium, entstandenen Kosten
    (Studiengebühren, Fahrtkosten, Lernmaterial, Diplomarbeit)
    steuerlich geltend machen?

Ja, also Sonderausgaben

Während des Studiums wurde als HiWi
ca. 600Euro nebenher verdient.

Schön, ggf muss das auch angegeben werden.

  1. In der Zeit als arbeitssuchender erfolgte eine
    Krankenversicherung auf eigene Kosten (145Euro/Monat). Sind
    auch diese Kosten absetzbar?

Ja, als Sonderausgaben

In dieser Zeit wurde einer
Minijob-Tätigkeit (400Euro) nachgegangen. Wie sieht es hier
mit Fahrtkosten aus?

Wenn der AG den MiniJob pauschal versteuert hat, muss dieser nicht versteuert werden, und im Gegenzug können natürlich auch keine Fahrtkosten angesetzt werden.

Wie könnte man den oben, kurz beschriebenen Sachverhalt am
besten in einer Einkommensteuererklärung angeben?

Welchen? Sind ja einige Sachverhalte?

Hallo.

Erstmal vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.

Die Kosten für das Studium, sowie der Krankenversicherung können also als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Liege ich richtig mit der Annahme, dass der Hiwijob angegeben werden muss, wenn bei diesem die Lohnsteuerkarte abgegeben wurde?
(auch wenn keine Lohnsteuer gezahlt wurde?)

Wie würde man diese Sachverhalte am geschicktesten, bzw. richtig, in der Einkommensteuererklärung einbringen?

Liege ich richtig mit der Annahme, dass der Hiwijob angegeben
werden muss, wenn bei diesem die Lohnsteuerkarte abgegeben
wurde?
(auch wenn keine Lohnsteuer gezahlt wurde?)

Richtig, wenn also der Job nicht vom AG pauschal versteuert wurde.

Wie würde man diese Sachverhalte am geschicktesten, bzw.
richtig, in der Einkommensteuererklärung einbringen?

Durch Eintragen in die entsprechenden Felder in den entsprechenden Formularen?

Hallo,

ergänzend zu den vorliegenden Antworten folgende Hinweise

Könnten die Kosten des Studiums auch unbegrenzt abzugsfähige, vorweggenommene Werbungskosten sein?

Fall 1: Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Uni, später will der Absolvent als Diplom-Ökonom Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen.
„Vorab entstandene Werbungskosten können auch bei einem im Anschluss an das Abitur durchgeführten Hochschulstudium anzuerkennen sein.“
BFH Urteil vom 20.07.2006 - VI R 26/05 (veröffentlicht am 23.08.2006)

Fall 2: Gelernter Koch studiert Hotelmangement an der FH
„§ 12 Nr. 5 EStG steht der Abziehbarkeit von beruflich veranlassten Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten zumindest dann nicht entgegen, wenn diesem eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist.“
BFH Urteil vom 18.06.2009 - VI R 49/07 (NV) (veröffentlicht am 30.09.2009)

Gruß
Zemionow

  1. Kann man die, durch das Studium, entstandenen Kosten
    (Studiengebühren, Fahrtkosten, Lernmaterial, Diplomarbeit)
    steuerlich geltend machen?

Ja, also Sonderausgaben

aber nur in dem Jahr wo sie auch entstanden und gezahlt wurden …