Haushaltshilfe f. Schwangere - KV übernimmt Kosten

Hallo,

weiss jemand weiter…

Fall: Schwangere bekommt von Ihrer Krankversicherung ein paar Wochen vor Ihrer Entbindung die Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet.
Die KV schickt eine Liste. Dort sind die Stunden für die Haushaltshilfe einzutragen. Daraufhin die o.g. genannte Erstattung von der KV.
Muss diese Haushaltshilfe zur SV angemeldet werden? Oder reicht es, wenn die Haushaltshilfe die Stunden in Ihrer Einkommensteuererklärung angibt?

Wäre sehr dankbar für Antworten.

gruß

Hallo,

da es sich hier um eine geringfügige Beschäftigung im Haushalt handelt, kommt ggfls. eine Anmeldung über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijobzentrale in Frage.
Offenbar handelt es sich hier aber gleichzeitig um eine befristete Beschäftigung (max. 2 Monate). In diesem Falle ist zwar die Anmeldung an die Minijobzentrale zu machen. Es fallen aber außer UV-Beiträgen keine sonstigen Soz.Vers. Beiträge an. Die Steuern sind entweder vom Arbeiteber pauschal oder nach Steuerkarte zu berechnen. Näheres kann man hier lesen:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_112212/DE/Service/…

Gruß Woko

Ergänzung Kurzfristigkeit

Hallo,

Auch hallo,

Offenbar handelt es sich hier aber gleichzeitig um eine
befristete Beschäftigung (max. 2 Monate). In diesem Falle ist
zwar die Anmeldung an die Minijobzentrale zu machen. Es fallen
aber außer UV-Beiträgen keine sonstigen Soz.Vers. Beiträge an.

Vorsicht, das gilt nur bei „nicht berufsmässiger“ Tätigkeit (Schüler, Altersrentner usw., http://www.minijob-zentrale.de/nn_112212/DE/Service/… )

Viele Grüße
Sonja

Hallo imbilde,

da hast du natürlich Recht. Allerdings ist die Prüfung der Berufsmäßigkeit durch den Privathaushalt nicht einfach. Daher bleibt ein Risiko, dass Beitragsnachforderungen kommen, wenn durch Abgleich über die Vers.Nr. Versicherungspflicht festgestellt wird. Daher die Kosten für die selbstbeschaffte Haushaltshilfe mit der KK vorher abklären oder diese den Vertrag mit der Hilfe machen lassen.

Gruß Woko