Hallo,
wie rechnet man als Selbständiger bei der Einkommensteuer ein Seminar sowie Bücher zur Weiterbildung ab, wenn diese Weiterbildung nicht für die Selbständigkeit selbst ist, sondern für eine Weiterbildung, aus der eine andere Tätigkeit (selbständig oder angestellt) entstehen soll oder aus einer Tätigkeit, die früher einmal ausgeübt wurde aber nicht mit der jetzigen Selbständigkeit zu tun hat?
Danke und LG Chris
Hallo,
für eine Weiterbildung, aus der eine andere Tätigkeit
(selbständig oder angestellt) entstehen soll oder aus einer
Tätigkeit, die früher einmal ausgeübt wurde
Wenn das FA diese Darlegung akzeptiert, können es vorweggenommene Werbungskosten eines AN (Anlage N) oder vorwegenommene Betriebausgaben aus einer künftigen selbständigen Tätigkeit (Anlage S)sein.
Andernfalls Ausbildungskosten, die bis zu 4000 €/Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Gruß
Zemionow