Webdesign Kleinunternehmer - Auslandsrechnung CH

Was muss man denn bei der Rechnungsstellung ins Ausland (Schweiz) beachten?
Ist Webdesign eine steuerfreie Leistung? Wird dabei die Rechnung in EUR oder CHF geschrieben?

Servus,

Was muss man denn bei der Rechnungsstellung ins Ausland
(Schweiz) beachten?

Man muss wissen, ob der Empfänger der sonstigen Leistung ein Unternehmer im Sinn des UStG (= CH MWStG) ist oder nicht, weil davon der Ort der Leistung abhängt. Wenn er ein Unternehmer ist, ist die Leistung in der CH steuerbar, fakturiert wird ohne USt oder MWSt, der Leistungsempfänger schuldet die MWSt. Entsprechender Hinweis muss auf die Rechnung, und für den deutschen Fiskus muss durch den deutschen Unternehmer ein Nachweis der Unternehmereigenschaft (Bestätigung der steuerlichen Erfassung in der CH) des Leistungsempfängers besorgt und aufbewahrt werden.

Wird dabei die Rechnung in EUR oder CHF geschrieben?

Das macht man so, wie es angeboten und vereinbart wurde.

Schöne Grüße

MM

Nachfrage zu anderen Ländern
Hallo Martin,

das ist immer wieder ein spannendes Thema… hierzu von meiner Seite aus zwei kurze Nachfragen:

ohne USt oder MWSt, der Leistungsempfänger schuldet die MWSt.
Entsprechender Hinweis muss auf die Rechnung,

Ist das Schulden der MwSt durch den Leistungsempfänger (Reverse Charge) eigentlich für alle Länder so geregelt oder nur für eine bestimme Auswahl an Ländern? (Beispiel: eine Rechnung an eine Firma mit Sitz auf den Virgin Islands).

Man muss wissen, ob der Empfänger der sonstigen Leistung ein
Unternehmer im Sinn des UStG (= CH MWStG) ist oder nicht

Reicht als Nachweis der Unternehmereigenschaft schon aus, dass es sich um eine juristische Person handelt, z.B. eine AG in der Schweiz oder eine Inc. auf den besagten Virgin Islands? Oder müsste dann dennoch ein weiterer Nachweis geführt werden (etwa Steuernummer)? (z.B. innerhalb der EU - da wäre ja die Abfrage der USt-ID möglich)

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Servus,

Ist das Schulden der MwSt durch den Leistungsempfänger
(Reverse Charge) eigentlich für alle Länder so geregelt oder
nur für eine bestimmte Auswahl an Ländern?

Das hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab. Im Beispiel Virgin Islands gibt es keine VAT oder Sales Tax, so dass die Leistung keiner Mehrwertsteuer unterliegt. Anders als (manchmal) bei Steuern vom Einkommen und Ertrag und bei Fällen der Vorsteuervergütung ist es hier ganz unerheblich, ob der Staat, in dem der Ort der Leistung liegt, Mehrwertsteuer erhebt oder nicht.

Der Sitz der Firma reicht aber für den deutschen Fiskus nicht aus - es muss nachgewiesen werden, dass der Leistungsempfänger tatsächlich in dem jeweiligen Land steuerlich erfasst ist; innerhalb der EU genügt dafür eine gültige USt-ID-Nummer mit dem Kürzel des entsprechenden Landes, für nicht-EU-Ausländer gibt es verschiedene Regelungen - die Länder, deren Behörden keine Ansässigkeitsbescheinigungen ausstellen, sind den deutschen Finanzämtern auch bekannt.

Ob dem im einzelnen nachgegangen wird, oder ob von vornherein akzeptiert wird, dass z.B. ABB Oil & Gas A/S Stavanger als Unternehmen in Norwegen steuerlich erfasst ist, hängt ein bissel vom Einzelfall ab. Mutmaßlich gibt es hier bestimmte Adressen, deren bloße Namensnennung das Ablaufen ganzer Alarmpläne auslöst, z.B. Dubai, Virgin Islands, Cayman Islands, Jersey, Guernsey etc.

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank!
Hallo Martin,

alles klar - vielen Dank für Deine Antwort!

Viele Grüße
Frank