Hallo,
wer kann mir sagen, wie ein angestellter Mitarbeiter mit Wohnsitz in Frankreich abzurechnen ist? Erhält er das Gehalt brutto, versteuert und versichert er auf eigene Verantwortung?
MfG
Halbling
Hallo,
wer kann mir sagen, wie ein angestellter Mitarbeiter mit Wohnsitz in Frankreich abzurechnen ist? Erhält er das Gehalt brutto, versteuert und versichert er auf eigene Verantwortung?
MfG
Halbling
Servus,
wo arbeitet der AN denn? Wie weit von der Grenze entfernt wohnt er? Hat der Arbeitgeber Betriebsstätten mit eingener Verwaltung in D, in F, in beiden Ländern?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
für diesen Fall sei angenommen, dass der AG seinen einzigen Sitz in Deutschland hat und der AN bleibt, wo er ist - mitten in Frankreich. Heutzutage ist sowas möglich, dank Internet etc.
Gruß
Willi
Servus,
in dieser Situation ist der Mitarbeiter in Frankreich unbeschränkt steuerpflichtig, Lohnsteuerabzug gibt es keinen.
Er kann, da keine Entsendung, auch nicht in einem anderen als dem französischen System sozialversicherungspflichtig sein. Das französische Sozialversicherungssystem und der ganze übrige Wust an charges patronales ist ein fast nur mit der Machete durchdrinbarer Dschungel, der sich außerdem in ständiger Veränderung befindet, ungefähr wie eine Amöbe. Die compta salariale sollte, meine ich, unbedingt extern durch einen lokalen Spezialisten erledigt werden. Französische FiBu und steuerliche Gewinnermittlung lässt sich noch mehr oder weniger umfassend „von außen“ beherrschen, aber compta salariale eher nicht.
Schöne Grüße
MM
Danke …
… für die Auskunft!
Gruß
Willi