Servus,
die Kleinunternehmergrenze für Unternehmer in UK - unabhängig von der Rechtsform - ist auf 68.000 Pfund angehoben worden. Es geht dabei nicht um einen Freibetrag oder eine Freigrenze, sondern das Prinzip ist grad das gleiche wie in D der § 19 I UStG, abgesehen davon, dass es nur einen VAT threshold gibt, aber zwei Umsatzgrenzen für deutsche Kleinunternehmer.
Zur Vorsicht auch gleich noch die Anmerkung: Welche Grenze gilt, richtet sich nicht nach dem Land, in dem der formale oder tatsächliche Unternehmenssitz liegt, sondern nach dem Land, in dem das Unternehmen Umsätze bewirkt. Eine UK Ltd., die in D Umsätze bewirkt, ist in D Unternehmer und unterliegt insoweit dem deutschen UStG.
Eine Einführung in UK VAT gibts hier (nur echt mit der Krone):
http://www.hmrc.gov.uk/vat/start/introduction.htm#2
Schöne Grüße
MM