Betriebsausgaben

Von: , Frage gestellt am Sa, 30. Jan 2010
Hi,

Ihr habt mir schon so manche Fragen beantwortet und ich hoffe diesmal klappt es auch :)

Man angenommen:

1.Ehemann Angestellter, Ehefrau Kleingewerbe (Zusammenveranlagung)
Sowohl der Telefon/Internetanschluss als auch der Handyvertrag laufen auf den Ehemann werden aber nur von der Ehefrau und zwar VORWIEGEND für ihr Kleingewerbe genutzt. Ehemann hat Firmenhandy zur Privaten Nutzung.
FRAGE: Können die entsprechenden Rechnungen in der EÜR der Ehefrau aufgenommen werden ( natürlich nicht zu 100%, sagen wir mal 70% würden den tatsächlichen Kleingewerbe-Anteil entsprechen )Als Rechnungsempfänger erscheint natürlich der Ehemann.

2. Ehepaar hat ein Eigenheim. Für das Kleingewerbe der Ehefrau wird ein separater Raum (Büro) benötigt. Was kann man als Kosten in die EÜR einfließen lassen? Kann der Raum auch IM Haus sein oder muss es ein eigener Eingang sein?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Gruß
RJ

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Betriebsausgaben
    Hallo 1.Ehemann Angestellter, Ehefrau Kleingewerbe
    (Zusammenveranlagung)
    Sowohl der Telefon/Internetanschluss als auch der Handyvertrag
    laufen auf den Ehemann werden aber nur von der Ehefrau und
    zwar VORWIEGEND für ihr Kleingewerbe genutzt. Ehemann hat
    Firmenhandy zur Privaten Nutzung.
    FRAGE: Können die entsprechenden Rechnungen in der EÜR der
    Ehefrau aufgenommen werden ( natürlich nicht zu 100%, sagen
    wir mal 70% würden den tatsächlichen Kleingewerbe-Anteil
    entsprechen )Als Rechnungsempfänger erscheint natürlich der
    Ehemann.
    M. E. ist die Antwort ja. Der Bundesfinanzhof hat den Werbungskostenabzug auch in den Fällen für zulässig erklärt, in denen ein Dritter für den Steuerpflichtigen einen Vertrag schließt und auch die Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt (BFH-Urteil vom 15.1.2008, Az. IX R 45/07, DSTR 2008, S. 495). Wenn das für Werbungkosten gilt, dann auch für Betriebausgaben. 2. Ehepaar hat ein Eigenheim. Für das Kleingewerbe der Ehefrau
    wird ein separater Raum (Büro) benötigt. Was kann man als
    Kosten in die EÜR einfließen lassen? Kann der Raum auch IM
    Haus sein oder muss es ein eigener Eingang sein?
    Ein Trennung von anderen Räumen im Haus, z. B. durch einen separaten Eingang, würde sicherlich den Charakter der gewerblichen Nutzung unterstreichen, ist jedoch nicht zwingend. (Grenzt das Büro an Wohnräume, und es kommen Kunden, wäre es sicherlich vorteilhaft, wenn das Büro in Eingangsnähe läge und nicht erst nach dem Durchqueren von Wohnräumen erreicht wird. Aber das muss nicht unbedingt relevant sein.)

    Abzugfähig wären alle Kosten des Raumes, und zwar anteilig, ggf. Zuordnung über Flächen:

    Gebäude-AfA, evtl. Schuldzinsen, Raumausstattung (Tapeten, Putz, Bodenbelag), Instandhaltungsaufwand, Reinigungskosten, Energiekosten für Heizung, Beleuchtung, PC (und auch die Kosten der Büroausstattung und Geräte, aber das war wohl nicht die Frage).

    Gruß
    Zemionow
    • Antwort von (abgemeldet) nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: noch mehr Betriebsausgaben
      Hallo,

      im zweiten Anlauf fallen mir weitere Kosten ein, die anteilig abzugsfähig wären:

      - Müllgebühren
      - Gebäudeversicherung
      - Grundsteuer
      - Wasser- u. Abwassergebühren, so denn im Büro/einer ggf. zugehörigen
      Toilette Verbrauch stattfindet. Wasser braucht man schon allein zum
      Putzen.
      - Putzmittel
      - Entlohnung einer Putzkraft (ggf. anteilige Kosten einer ohnehin
      beschäftigten Haushaltshilfe)

      Das ist sicherlich noch keine abschließende Auflistung.

      Gruß
      Zemionow
      • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: noch mehr Betriebsausgaben
        Vielen Dank für die Antwort.

        noch eine Frage:

        Die Ehefrau ist Makeup-Artist und ist bei Fotoshootings und Videodrehs dabei.
        Arbeitet also nicht ausschließlich im Arbeitszimmer. Dieses Arbeitszimmer ist aber notwendig für die ganze Vorarbeit: Homepage-Pflege, Bearbeitung der Anfragen, Kommunikation mit potenziellen Kunden und und und.
        Was kann nun geltend gemacht werden? Alle Kosten? bis max. 1250€ p.a.? oder garnichts?

        Vielen dank schon mal.
        • Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: noch mehr Betriebsausgaben
          Hallo, Die Ehefrau ist Makeup-Artist und ist bei Fotoshootings und
          Videodrehs dabei.
          Arbeitet also nicht ausschließlich im Arbeitszimmer. Dieses
          Arbeitszimmer ist aber notwendig für die ganze Vorarbeit:
          Homepage-Pflege, Bearbeitung der Anfragen, Kommunikation mit
          potenziellen Kunden und und und.
          Was kann nun geltend gemacht werden? Alle Kosten? bis max.
          1250€ p.a.? oder garnichts?
          M. E. alle genannten Kosten. Selbst wenn es ein Arbeitszimmer ist, liegt dort der Mittelpunkt Ihrer selbständigen Tätigkeit. Sie hat in keinem Unternehmen einen eigenen Arbeitsplatz. Im Übrigen können für Fahrten zu Außenterminen Reisekosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

          Gruß
          Zemionow
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