Betriebsausgaben
Von: , Frage gestellt am Sa, 30. Jan 2010
Hi,
Ihr habt mir schon so manche Fragen beantwortet und ich hoffe diesmal klappt es auch :)
Man angenommen:
1.Ehemann Angestellter, Ehefrau Kleingewerbe (Zusammenveranlagung)
Sowohl der Telefon/Internetanschluss als auch der Handyvertrag laufen auf den Ehemann werden aber nur von der Ehefrau und zwar VORWIEGEND für ihr Kleingewerbe genutzt. Ehemann hat Firmenhandy zur Privaten Nutzung.
FRAGE: Können die entsprechenden Rechnungen in der EÜR der Ehefrau aufgenommen werden ( natürlich nicht zu 100%, sagen wir mal 70% würden den tatsächlichen Kleingewerbe-Anteil entsprechen )Als Rechnungsempfänger erscheint natürlich der Ehemann.
2. Ehepaar hat ein Eigenheim. Für das Kleingewerbe der Ehefrau wird ein separater Raum (Büro) benötigt. Was kann man als Kosten in die EÜR einfließen lassen? Kann der Raum auch IM Haus sein oder muss es ein eigener Eingang sein?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Gruß
RJ
Ihr habt mir schon so manche Fragen beantwortet und ich hoffe diesmal klappt es auch :)
Man angenommen:
1.Ehemann Angestellter, Ehefrau Kleingewerbe (Zusammenveranlagung)
Sowohl der Telefon/Internetanschluss als auch der Handyvertrag laufen auf den Ehemann werden aber nur von der Ehefrau und zwar VORWIEGEND für ihr Kleingewerbe genutzt. Ehemann hat Firmenhandy zur Privaten Nutzung.
FRAGE: Können die entsprechenden Rechnungen in der EÜR der Ehefrau aufgenommen werden ( natürlich nicht zu 100%, sagen wir mal 70% würden den tatsächlichen Kleingewerbe-Anteil entsprechen )Als Rechnungsempfänger erscheint natürlich der Ehemann.
2. Ehepaar hat ein Eigenheim. Für das Kleingewerbe der Ehefrau wird ein separater Raum (Büro) benötigt. Was kann man als Kosten in die EÜR einfließen lassen? Kann der Raum auch IM Haus sein oder muss es ein eigener Eingang sein?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Gruß
RJ
