Einmal im Jahr Steuern?

Hallo!

Was ist die Voraussetzung, dass man als Selbständiger nur einmal im Jahr seine Steuer machen muss und nicht vierteljährlich? Oder gilt das nur für Freiberufler?
Wenn jemand als Berater tätig ist, ist er dann Freiberufler? Muss der Gewerbeschein dann umformuliert werden? Oder muss man was umstellen lassen???

Vielen Dank!

Was ist die Voraussetzung, dass man als Selbständiger nur
einmal im Jahr seine Steuer machen muss

Welche ? Die Einkommenssteuer macht jeder nur einmal jährlich.

und nicht vierteljährlich?

Das könnte die Umsatzssteuervoranmeldung sein. Die muß immer unterjährig gemacht werden, in manchen Fällen monatlich.

Wenn jemand als Berater tätig ist, ist er dann Freiberufler?

Nö.

Muss der Gewerbeschein dann umformuliert werden? Oder muss man
was umstellen lassen???

Das kommt darauf an, was drin steht.

moinsen

Das könnte die Umsatzssteuervoranmeldung sein. Die muß immer unterjährig gemacht werden, in manchen Fällen monatlich.

=> na, es gibt auch fälle, in denen die umsatzsteuer nur jährlich anzumelden ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html

Wenn jemand als Berater tätig ist, ist er dann Freiberufler?

Nö.

=> wieso nö? steuerBERATER sind freiberufler. es kommt auf den beruf an.

Muss der Gewerbeschein dann umformuliert werden? Oder muss man
was umstellen lassen???

=> für die erhebung von steuern egal. es sei den derjenige ist freiberufler, dann ist er nicht gewerblich tätig und somit zumindest nicht gewerbesteuerpflichtig

schöne grüße
e

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=> wieso nö? steuerBERATER sind freiberufler. es kommt auf den
beruf an.

Stimmt auffallend, war nur davon ausgegangen, dass es sich hier nicht um einen solchen handelt.

Was Freiberufler ist, ist in § 18 EStG geregelt. Was da nicht drin steht, ist kein Freiberufler.