Steuerpflicht bei Auslandseinnahmen?

Weiss jemand ob bei einem staendigen Wohnsitz in Grossbritannien dortige Einkuenfte (die regelrecht beim englischen Fiskus versteuert werden) dem DBA gemaess auch dann nicht in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind, wenn man noch in Deutschland (beispielsweise in der elternlichen Wohnung) gemeldet ist (ohne Mietvertrag oder Immobilieneigentum)?

Macht in diesem Fall nicht die Zahlung von Steuern in Grossbritannien jeden Steueranspruch des deutschen Fiskus hinfaellig? Oder wuerde das FA dann auf den formal gemeldeten Wohnsitz pochen und doch wieder Einkommensteuer beanspruchen? Liesse sich das in diesem Fall ueber Nachweise aus der Welt schaffen?

Bin danbar fuer jeden Hinweis,

Gruesse, Kahoona

Hi !

Polizeiliches Melderecht hat dem Grunde nach mit Steuerrecht nichts am Hut. Nur weil man noch bei den Eltern gemeldet ist, liegt also noch lange kein „steuerlicher Wohnsitz“ vor.

Nichtsdestotrotz ist die Frage nach dem Wohnsitz nur EIN Problem, welches im Rahmen von internationalen Steuerfällen eine Rolle spielt. Welcher Staat in welchem Umfang welche Einkünfte besteuern darf, hängt auch davon ab, in welchem der beiden Staaten welche Einkünfte bezogen werden.

Wenn in dem Ausgangsfall der Steuerpflichtige also das ganze Jahr in GB lebt und in D keinerlei Einkünfte mehr erzielt, spielt der polizeiliche Wohnsitz bei den Eltern für die steuerliche Betrachtung absolut keine Geige.
Sollten allerdings in D im Laufe des deutschen Steuerjahres (01.01. - 31.12.) Einkünfte bezogen worden sein, ist zu prüfen, ob hier beschränkte Steuerpflicht (Folge: nur die deutschen Einkünfte werden in D besteuert) oder zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht (Folge: sämtliche weltweit bezogenen Einkünfte werden in D zur Steuer herangezogen, teilweise aber wohl steuerfrei mit Progressionsvorbehalt) vorliegt.

All diese Fragen lassen sich aus der bisherigen Sachverhaltsschilderung nicht beantworten.

BARUL76

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Ob im Ausland Steuern gezahlt werden, ist dem jeweiligen inländischen Fiskus egal. Der deutsche Fiskus verzichtet z. B. nicht auf deutsche Steuern, weil man fälschlich wo anders Steuern gezahlt haben könnte. Im Falle einer Doppelbesteuerung muß man dafür sorgen, dass - sollte der Rechtsweg nichts bringen - eine Verständigungsvereinbarung der getroffenen Fiski erfolgt. Dafür gibt es extra in der EU ein Abkommen.