Übertragung von Gemeinschaftsdepot auf Einzeldepot

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine allgemeine Frage:

Gilt ein vollständiger Übertrag von einem Gemeinschaftsdepot von Eheleuten auf ein Einzeldepot eines der Eheleute als unentgeltlicher Übertrag?

Erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörden? Wird das als Schenkung gerechnet?

Wie sieht es aus, wenn der Ehepartner nur „seine Hälfte“ des Depotwertes vom Gemeinschaftsdepot auf sein Einzeldepot überträgt und der Rest auf dem Gemeinschaftsdepot verbleibt?

Wie sieht es aus, wenn jeder „seine Hälfte“ auf je ein Einzeldepot überträgt? Dann wird ja nix geschenkt, sondern jeder nimmt sich ja nur seine Hälfte.

Danke im voraus für Eure Antworten.
Voithian

hallo!

Gilt ein vollständiger Übertrag von einem
Gemeinschaftsdepot von Eheleuten auf ein Einzeldepot
eines der Eheleute als unentgeltlicher Übertrag?

ist in den agb´s der bank geregelt; i.a. aber schon.

Erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörden?

nö.

Wird das als Schenkung gerechnet?

nö, warum auch? da schenkt sich doch niemand was (von der ausnahme, daß ein ehepartner vor der heirat ursprünglich 80% des depotbestands sein eigen nannte und nun den ehepartner übertragt UND diese 30% die mir grad nicht bekannten schenkungsfreigrenzen zwischen ehepartner [sofern es die gibt] überschreiten, mal abgesehen)

Wie sieht es aus, wenn der Ehepartner nur „seine Hälfte“ des
Depotwertes vom Gemeinschaftsdepot auf sein Einzeldepot
überträgt und der Rest auf dem Gemeinschaftsdepot verbleibt?

genauso - dann gibt es ein einzeldepot mit 50% ursprungsbestand und ein gemeinschaftsdepot mit 50% ursprungsbestand.

Wie sieht es aus, wenn jeder „seine Hälfte“ auf je ein
Einzeldepot überträgt? Dann wird ja nix geschenkt, sondern
jeder nimmt sich ja nur seine Hälfte.

s.o.

saludos, borito

hallo!

Wird das als Schenkung gerechnet?

nö, warum auch? da schenkt sich doch niemand was (von der
ausnahme, daß ein ehepartner vor der heirat ursprünglich 80%
des depotbestands sein eigen nannte und nun den ehepartner
übertragt UND diese 30% die mir grad nicht bekannten
schenkungsfreigrenzen zwischen ehepartner [sofern es die gibt]
überschreiten, mal abgesehen)

Na ja, vorher gehörten jedem 50%, danach dem einen 100% und dem anderen 0%. Kann man ja schon als Schenkung ansehen. Obwohl es bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei Zusammenveranlagung ja nichts ausmacht, wer das Geld in die gemeinsame Kasse bringt.

Wie sieht es aus, wenn der Ehepartner nur „seine Hälfte“ des
Depotwertes vom Gemeinschaftsdepot auf sein Einzeldepot
überträgt und der Rest auf dem Gemeinschaftsdepot verbleibt?

genauso - dann gibt es ein einzeldepot mit 50%
ursprungsbestand und ein gemeinschaftsdepot mit 50%
ursprungsbestand.

OK, wenn keine Schenkung, dann auch keine Besonderheiten.

saludos, borito

hi,

über schenkungen und unter welchen dezidierten umständen diese eine ist, kann man wunderbar im gesetzestext und unter tante wiki nachlesen. das muß erstmal erfüllt sein, um von einer schenkung sprechen zu können.

meine holde hat z.b. ein teil ihres geldes auf „meinem“ konto liegen - ist das eine schenkung? nein, weil die bedingungen nicht erfüllt sind.

saludos, borito

Ich darf zitieren: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten.

Gilt ein vollständiger Übertrag von einem
Gemeinschaftsdepot von Eheleuten auf ein Einzeldepot
eines der Eheleute als unentgeltlicher Übertrag?

ist in den agb´s der bank geregelt; i.a. aber schon.

In den AGB sind keinerlei steuerliche Details enthalten. Warum auch? Soll die Bank jedes Mal die AGB ändern, wenn dem BMF wieder was neues einfällt? Oder stehen die AGB über dem EStG?
Ich empfehle dir die Lektüre des BMF-Rundschreibens vom 22.12.2009 (konkret Seite 60 Randziffer 168 f.):
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/Abgeltungsteuer/233__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Erfolgt eine Meldung an die Finanzbehörden?

nö.

Siehe oben (meint: ganz oben und das andere oben).

Wird das als Schenkung gerechnet?

nö, warum auch? da schenkt sich doch niemand was

Steuerrecht hat mit Logik nicht immer was zu tun. Ansonsten: siehe oben.

Wie sieht es aus, wenn jeder „seine Hälfte“ auf je ein
Einzeldepot überträgt? Dann wird ja nix geschenkt, sondern
jeder nimmt sich ja nur seine Hälfte.

s.o.

Genau, s.o.

uups, ich geb´s zu: schlicht im brett geirrt, war der irrwitzigen annahme, im up ginge es um bankgebühren. daher: danke für den hinweis bzw. die richtigstellung (zumindest bzgl. der ersten frage).

für die zukunft jedoch kann ein fünkchen mehr freundlichkeit bei den zurechtweisungen auch nicht schaden. tautologien auszulassen, noch weniger. das nur als randbemerkung.

last but not least: die infos zum „unentgeltlichen übertrag“ hätte man leicht erkugeln können…

nix für ungut.

saludos, borito

Gilt ein vollständiger Übertrag von einem
Gemeinschaftsdepot von Eheleuten auf ein Einzeldepot
eines der Eheleute als unentgeltlicher Übertrag?

ist in den agb´s der bank geregelt; i.a. aber schon.

In den AGB sind keinerlei steuerliche Details enthalten. Warum
auch? Soll die Bank jedes Mal die AGB ändern, wenn dem BMF
wieder was neues einfällt? Oder stehen die AGB über dem EStG?
Ich empfehle dir die Lektüre des BMF-Rundschreibens vom
22.12.2009 (konkret Seite 60 Randziffer 168 f.):
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/Abgeltungsteuer/233__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Sehe ich das als Laie richtig: Laut Randziffer 168 unentgeltliche Übertragung. Laut Randziffer 169 keine Meldung an Finanzamt bei vor 2009 erworbenen Wertpapieren, bei Papieren die in 2009 oder später erworben wurden trotz unentgeltlicher Übertragung Meldung ans Finanzamt?

über schenkungen und unter welchen dezidierten umständen diese
eine ist, kann man wunderbar im gesetzestext und unter tante
wiki nachlesen. das muß erstmal erfüllt sein, um von einer
schenkung sprechen zu können.

meine holde hat z.b. ein teil ihres geldes auf „meinem“ konto
liegen - ist das eine schenkung? nein, weil die bedingungen
nicht erfüllt sind.

Hallo borito,
Danke für die Hinweise auf den Gesetzestext und auf „Schenkung“ bei Wikipedia. Leider kann kann ich weder bei Wikipedia noch in den §516 oder §518 BGB so richtig erkennen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Schenkung eine Schenkung ist oder auch nicht (mal abgesehen vom Notar und der Heilung). Könntest du mich da ggfs. mal mit der Nase drauf stoßen?

trotz unentgeltlicher Übertragung Meldung ans Finanzamt?

Nicht trotz sondern wegen.