Doppelte Haushaltsführung

Hallo,
Person x ist verheiratet, wohnt schon seit einiger Zeit in A und arbeit eben so lange in B. Um seinen Arbeitsweg zu verkürzen (70km auf 4km) mietet sich Person x eine Nebenwohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes.
Sind die Kosten für die Nebenwohnung in diesem Fall als doppelte Haushaltsführung bei der Steuerklärung absetzbar?
Gruß
tompkins

Ja klar

LG

Wie sicher ist das?
Nach meinem Kenntnisstand kann man doppelte Haushaltsführung nur absetzen wenn

  • der Arbeitsplatz gewechselt wurde
  • der Betrieb verlegt wurde
  • der Haupthausstand verlegt wurde
  • man versetzt wurde
  • man ein neues Dienstverhältnis beginnt.
    eigentlich wäre doch keiner der Fälle zutreffend?!

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beruflich tätig ist und auch am Ort der Berufstätigkeit übernachtet (Zweitwohnung). Notwendige Mehraufwendungen, die einem Nichtselbständig tätigen (Arbeiter oder Angestellter) wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten. Gewerbetreibende oder Selbständige machen die doppelte Haushaltsführung als Betriebsausgabe geltend.