Innergemeinschaftlichen Erwerb §1a UStG

Hallo,

habe einige Fragen zum Innergemeinschaftlichen Erwerb (§1a UStG)

Sachverhalt:
Warenkauf in Österreich, USt wird monatlich abgeführt, eine USt-ID liegt dem Lieferanten vor. Ware wird nur eingekauft, kein Verkauf ins Ausland.
Auf der Rechnung des Lieferanten aus AT taucht nur der Nettobetrag auf.

  1. Wie bucht mann eine Lieferung aus Österreich in die EÜR?
  • Einfach in der EÜR bei Ausgaben als Nettobetrag ohne die 19%?
  1. UStVA erfolgt online über Elster, muss mann diesen Einkauf extra aufführen, wenn ja wo genau? Oder reicht es wenn es unter Ausgaben in der EÜR verbucht wird?

  2. Erwerbsschwelle liegt unter 12.500,-, muss mann noch weitere Sachen beachten/tätigen?


Habe schon einiges darüber gelesen, nur steige ich da nicht ganz durch und bitte um Hilfe.

Besten Dank im Voraus!

Gruß

Zeiram

  1. Wie bucht mann eine Lieferung aus Österreich in die EÜR?

Kommt auf den Kontenrahmen an.

  • Einfach in der EÜR bei Ausgaben als Nettobetrag ohne die
    19%?

Nein

  1. UStVA erfolgt online über Elster, muss mann diesen Einkauf
    extra aufführen, wenn ja wo genau?

Im Feld „innergem. Erwerbe“ und im Feld „Abziehbare VoSt aus igE“

Oder reicht es wenn es
unter Ausgaben in der EÜR verbucht wird?

Nein

  1. Erwerbsschwelle liegt unter 12.500,-, muss mann noch
    weitere Sachen beachten/tätigen?

Die hat damit gar nix zu tun…

  1. Wie bucht mann eine Lieferung aus Österreich in die EÜR?

Kommt auf den Kontenrahmen an.

Danke für die Infos!

Was heisst genau Kontenrahmen?
Als Buchfürhrung diehnt z.B. eine Excel-Tabelle wo mehrere Seitenblätter miteinander verknüpft sind:
Überschuss/Einnahmen/Ausgaben/UStVA/Fahrten-Reisen usw…

Wo genau trägt man dann diese Rechnung ein wenn nicht bei Ausgaben?

Vielen Dank für die Antwort!

Gruß Zeiram