Belege bei Steuerprüfung

Weiss jemand mit Sicherheit zu sagen, ob der Prüfer bei einer Steuerprüfung (Einkommensteuer, Gewerbe- und Umsatzsteuer) die Belege auch mit in sein Amt nehmen darf? Er kündigte nämlich an, die Ordner abzuholen und mitzunehmne???
Danke im voraus, Zita

Weiss jemand mit Sicherheit zu sagen, ob der Prüfer bei einer
Steuerprüfung (Einkommensteuer, Gewerbe- und Umsatzsteuer) die
Belege auch mit in sein Amt nehmen darf?

Ja, er darf.
§ 6 BPO führt hierzu aus:

Die Außenprüfung ist in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen
durchzuführen. Ist ein geeigneter Geschäftsraum nachweislich nicht
vorhanden und kann die Außenprüfung nicht in den Wohnräumen des
Steuerpflichtigen stattfinden, ist an Amtsstelle zu prüfen (§ 200
Abs. 2 AO). Ein anderer Prüfungsort kommt nur ausnahmsweise in
Betracht.