Überschüssige Werbungskosten ins neue Jahr übertr

Hallo zusammen,

hoffentlich kann mir einer weiterhelfen.
Angenommen man hat 2008 mehr Werbungskosten gehabt, als man steuer bezahlt habt. Somit bekommt man nach der Steuererklärung 2009 für 2008 die kompletten gezahlten Steuern zurückbekommen.

Jetzt kommt es zur Steuererklärung in 2010 für 2009. Natürlich ist man bestrebt die „übrigen“ Werbungskosten aus 2008 ins Jahr 2009 zu übertragen.

Frage 1: Woher weiss man wieviel Werbungskosten übrig sind? Auf einem Steuerbescheid stehen zwar die Summe aller Werbungskosten, aber nicht wieviele davon verbraucht wurde bzw. nicht verbraucht wurden. (verbraucht heisst hier mit der Steuer verrechnet)

Frage 2: Werden diese WK vom FA automatisch übertragen oder muss man das irgendwo angeben, falls ja, wo?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten, ich bin mir sicher, dass jemand Bescheid weiss, das Forum ist wirklich klasse.

Viele Grüße

Hallo zusammen,

hoffentlich kann mir einer weiterhelfen.
Angenommen man hat 2008 mehr Werbungskosten gehabt, als man
steuer bezahlt habt.

Das liegt nicht daran, dass man mehr WK als bezahlte LSt hatte, sondern dass man wg der WK unter dem Grundfreibetrag liegt.

Jetzt kommt es zur Steuererklärung in 2010 für 2009. Natürlich
ist man bestrebt die „übrigen“ Werbungskosten aus 2008 ins
Jahr 2009 zu übertragen.

Geht nur dann, wenn die WK die Einnahmen überstiegen haben.

Frage 1: Woher weiss man wieviel Werbungskosten übrig sind?
Auf einem Steuerbescheid stehen zwar die Summe aller
Werbungskosten, aber nicht wieviele davon verbraucht wurde
bzw. nicht verbraucht wurden. (verbraucht heisst hier mit der
Steuer verrechnet)

WK werden NICHT mit der Steuer verrechnet!

Frage 2: Werden diese WK vom FA automatisch übertragen oder
muss man das irgendwo angeben, falls ja, wo?

Wenn denn ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte entstanden ist, dann gibts einen Verlustvortrag, und auch einen Bescheid hierüber.