Fragen zu Rücktrag Werbungskosten

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Steuerplichtiger ist zum 1.1.2009 arbeitslos geworden und auch das ganze Jahr 2009 arbeitslos geblieben. Er und seine bessere Hälfte hatten im Jahr 2009 keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern nur Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Notgroschen.

Für Bewerbungen, Fahrtkosten zu Fortbildungmaßnahmen und Fachliteratur sind in 2009 Werbungskosten in Höhe von z.B. 600 Euro angefallen.

Und nun die Fragen, die sich dem Steuerpflichtigen stellen:

  1. Man kann die Werbungskosten 2009 nicht mit Einkünften aus Kapitalvermögen 2009 verrechnen, richtig?

  2. Da er pessimistisch in die Zukunft schaut, möchte er die Werbungskosten nicht in die Folgejahre vortragen, sondern auf 2008 zurücktragen, wo er noch gut verdient hat und hohe Werbungskosten hatte.
    Und dann denkt er sich: Da gibt es doch so etwas wie den AN-Pauschbetrag. Müssen denn meine Werbungskosten in 2009 über 920 Euro liegen, damit sie für 2008 berücksichtigt werden können? Aber andererseits spielt doch der AN-Pauschbetrag nur eine Rolle, wen man 2009 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hatte, oder?

  3. Und weiter denkt er sich: Wo muss ich denn auf der Steuererklärung für 2009 angeben, dass mir das Finanzamt die Steuern für 2008 neu berechnen soll?
    Ist das etwa in der Zeile 93 des Mantelbogens? Reicht das, wenn ich meine selbst berechneten Werbungskosten für 2009 in Zeile 93 eintrage? Und muss man da eigentlich den Betrag genau ausrechnen oder reicht es, wenn man „großzügig über den Daumen peilt“ und das FA berücksichtigt automatisch die tatsächlichen angefallenen Werbungskosten in 2009?

Könnt Ihr den Steuerpflichtigen bei seinen Gedanken bestätigen? Oder ihn auf etwaige Denkfehler hinweisen? Und tut ihr es auch?

  1. Man kann die Werbungskosten 2009 nicht mit Einkünften aus
    Kapitalvermögen 2009 verrechnen, richtig?

Doch

  1. Da er pessimistisch in die Zukunft schaut, möchte er die
    Werbungskosten nicht in die Folgejahre vortragen, sondern auf
    2008 zurücktragen, wo er noch gut verdient hat und hohe
    Werbungskosten hatte.

Wollen kann er das-gehen tut das nur, wenn sich ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte durch die WK ergibt.

Und dann denkt er sich: Da gibt es doch so etwas wie den
AN-Pauschbetrag. Müssen denn meine Werbungskosten in 2009 über
920 Euro liegen, damit sie für 2008 berücksichtigt werden
können? Aber andererseits spielt doch der AN-Pauschbetrag nur
eine Rolle, wen man 2009 Einkünfte aus nichtselbstständiger
Arbeit hatte, oder?

Richtig. Keine Einkünfte-kein Pauschbetrag. Es bleibt also bei 600 €

  1. Und weiter denkt er sich: Wo muss ich denn auf der
    Steuererklärung für 2009 angeben, dass mir das Finanzamt die
    Steuern für 2008 neu berechnen soll?

Nirgends-sollte sich ein feststellbarer Verlust ergeben, geschieht das automatisch. Denke mal das hat sich aber mit Frage 1 beantwortet, oder?

  1. Man kann die Werbungskosten 2009 nicht mit Einkünften aus
    Kapitalvermögen 2009 verrechnen, richtig?

Doch

  1. Da er pessimistisch in die Zukunft schaut, möchte er die
    Werbungskosten nicht in die Folgejahre vortragen, sondern auf
    2008 zurücktragen, wo er noch gut verdient hat und hohe
    Werbungskosten hatte.

Wollen kann er das-gehen tut das nur, wenn sich ein negativer
Gesamtbetrag der Einkünfte durch die WK ergibt.

Da unser Steuerpflichtiger gerne denkt, denkt er sich nach der Antwort von Clematis folgende 3 Fälle aus:

  1. WK in 2009 sind 600 Euro, Einkünfte aus Kapitalvermögen 300 Euro, sonstige Einkünfte nix, als 300 Euro zurücktragen auf 2008. Da könnte man ja mal die Anlage N für 2009 ausfüllen, um für 2008 was wiederzubekommen.

  2. WK 600 Euro, Einkünfte aus Kapitalvermögen stattdessen 3000 Euro, sonstige Einkünfte nix. Da wird nix negativ, aber die Einkünfte bleiben mit und ohne Werbungskosten unter dem Grundfreibetrag. Also lohnt sich das Belegesammeln und die Abgabe der Anlage N nicht.

  3. WK 600 Euro, Einkünfte aus Kapitalvermögen 13000 Euro, sonstige Einkünfte nix. Werbungskosten reduzieren das zu versteuernde Einkommen für 2009. Also Belege sammeln und Anlage N abgeben.

Hat der Steuerplichtige 3-mal richtig gedacht?

  1. Und weiter denkt er sich: Wo muss ich denn auf der
    Steuererklärung für 2009 angeben, dass mir das Finanzamt die
    Steuern für 2008 neu berechnen soll?

Nirgends-sollte sich ein feststellbarer Verlust ergeben,
geschieht das automatisch. Denke mal das hat sich aber mit
Frage 1 beantwortet, oder?

Heißt das, dass automatisch zurückgetragen wird, wenn es negative Einkünfte gibt? Egal wodurch die negativen Einkünfte hervorgerufen wurden (Werbungskosten, Kapitalvermögen z.B wenn nur gezahlte Stückzinsen, Veräußerungsverluaste, ggfs. Verluste aus selbstständiger Tätigkeit)?

Kann dem Steuerplichtigen bei seinem Grübeln geholfen werden?

  1. WK in 2009 sind 600 Euro, Einkünfte aus Kapitalvermögen 300
    Euro, sonstige Einkünfte nix, als 300 Euro zurücktragen auf
  2. Da könnte man ja mal die Anlage N für 2009 ausfüllen, um
    für 2008 was wiederzubekommen.

Richtig

  1. WK 600 Euro, Einkünfte aus Kapitalvermögen stattdessen 3000
    Euro, sonstige Einkünfte nix. Da wird nix negativ, aber die
    Einkünfte bleiben mit und ohne Werbungskosten unter dem
    Grundfreibetrag. Also lohnt sich das Belegesammeln und die
    Abgabe der Anlage N nicht.

Richtig

  1. WK 600 Euro, Einkünfte aus Kapitalvermögen 13000 Euro,
    sonstige Einkünfte nix. Werbungskosten reduzieren das zu
    versteuernde Einkommen für 2009. Also Belege sammeln und
    Anlage N abgeben.

Richtig

Heißt das, dass automatisch zurückgetragen wird, wenn es
negative Einkünfte gibt? Egal wodurch die negativen Einkünfte
hervorgerufen wurden (Werbungskosten, Kapitalvermögen z.B wenn
nur gezahlte Stückzinsen, Veräußerungsverluaste, ggfs.
Verluste aus selbstständiger Tätigkeit)?

Richtig.

Alles klar, da könnte sich der Steuerpflichtige ja mal an seine Steuererklärung machen (wenn er nicht so ewig lange auf die Jahressteuerbescheinigung von seiner Bank warten müsste).

Danke für die Antworten.