Firmenwagen - Einkommensteuererklärung

Guten Tag!

ein im Außendienst angestellter Arbeitnehmer (Sktl. 1, ledig, keine Kinder) bekommt vom Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt. Dieser wird mit der 1% v. Listenpreis Regelung und nach den Kilometern Wohnung-Arbeit monatlich versteuert. Das Fahrzeug wird hauptsächlich beruflich für Fahrten zwischen Wohung und Arbeitsstätte (ca. 14 km/Tag) sowie für Fahrten zu Kunden (ca. 20.000 km/Jahr) genutzt, darf aber auch privat genutzt werden.

Soweit mir bekannt, kann man pauschal, genau wie bei einem Privat-PKW, Werbungskosten für die einfache Entfernung Wohnung->Arbeit geltend gemacht werden (0,3 €/Km!?).

Aber, wie verhält es sich mit den Tagen an welchen zum Kunden gefahren wurde? Entweder von der Arbeitsstätte oder direkt von zu Hause. Lassen sich diese Kilomter auch abestzen?

Wie sieht es an diesen Tagen wo mehrere Stunden Außendiensttätigkeit waren? Können hier eventuell auch Tagespauschalen (Verpflegung, sonst. Kosten, etc…) geltend gemacht werden? Seitens des Arbeitgerbers werden keine Tagespauschalen hierfür abgerechnet bzw. ausgezahlt.

Der Arbeitnehmer ist überzeugt sich jahrelang selber bei der Steuererklärung „beschissen“ zu haben…Rückzahlungen von ca. 100 Euro scheinen ihm ein wenig gering, wenn man andere in diesem Bereich arbeitende personen hört…

Soweit mir bekannt, kann man pauschal, genau wie bei einem
Privat-PKW, Werbungskosten für die einfache Entfernung
Wohnung->Arbeit geltend gemacht werden (0,3 €/Km!?).

Richtig

Aber, wie verhält es sich mit den Tagen an welchen zum Kunden
gefahren wurde? Entweder von der Arbeitsstätte oder direkt von
zu Hause. Lassen sich diese Kilomter auch abestzen?

Nein, natürlich nicht, dafür sind ja keine Kosten für den AN entstanden.

Wie sieht es an diesen Tagen wo mehrere Stunden
Außendiensttätigkeit waren? Können hier eventuell auch
Tagespauschalen (Verpflegung, sonst. Kosten, etc…) geltend
gemacht werden? Seitens des Arbeitgerbers werden keine
Tagespauschalen hierfür abgerechnet bzw. ausgezahlt.

Unter Umständen ja.

Wenn sich der AN „beschissen“ vorkommt, sollte er doch mal die Erklärung vom Fachmann erstellen lassen, dann hat er den Vergleich.

Einen Fachmann würde Derjenige gerne zu Rate ziehen, allerdings würden die KOsten hierfür vermutlich bei Weiten die Rückzahlung übersteigen.

Tja, wenn er meint…