Hallo Zusammen,
ich trage mich mit dem Gedanken eine Immobilie in Form einer DHH zu erwerben. Zur Berechnung der monatlichen Belastung wäre es natürlich schön auch die zukünftige Grundsteuer (Nicht Grunderwerbssteuer) zu kennen. Diese ist aber nicht so ohne Weiteres zu berechnen, da zunächst das Finanzamt tätig werden muß.
Mich interessiert daher die etwaige Größenordnung der Steuer, bei einer Standarddoppelhaushälfte als Neubau mit ca. 120 qm Wohnfläche und 270 qm Grund in städtischer Lage in NRW.
Vielleicht könntet ihr Eure Erfahrungen posten?
Vielen Dank, Gerd
Hallo, das FA. setzt den EW und den Grundsteuermeßbetrag fest, die
Gemeinde die Grundsteuer. In Großstädten ist der Grundsteuerhebesatz
höher als in Kleinstädten. Beispiel Kleinstadt in BaWü 340%.
Grob geschätzt beträgt m.E. die jährliche Grundsteuer 180-350€. Gruß
Hallo,
ich habe grade den aktuellen Steuerbescheid 2010 angesehen, wir zahlen für rund 120 qm Nutzfläche (rund 85qm Wohnfläche) und einer Grundstücksgröße von rund 280 qm ca. 205 Euro. Dazu kommen bei uns allerdings noch die Niederschlagswassergebühren mit rund 30 Euro.
Grüße Ute
Die Grundsteuer ist ganz wesentlich abhängig vom Hebesatz der Stadt. Der richtige Weg wäre also, nicht die FRage nach der Grundsteuer, die kannst du dir dann selbst ausrechnen, sondern die Frage nach dem Einheitswert der DDH mit Grundstück. Die Einheitswertermittlung macht aber das Finanzamt, die Stadt multipliziert dann nur noch den Einheitswert mit dem Hebesatz (Grundsteuer B) und schickt dir den Bescheid.
Wenn du also vernünftige ERgebnisse haben willst, mußt du dir vom FA erst den Einheitswert ausrechnen lassen.
Gruß Tom
Beamter
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Der Hebesatz in unserer Gemeinde beträgt 500! Gibt es höhere
?
Dennoch interessiert mich immer noch die Frage welche Steuerbelastung hier in etwa zu erwarten ist.
Ein schönes Wochenende, Gerd
Hallo, 500% sind enorm. Dann lebst wohl in einer Großstadt. Insofern
muß ich meine Schätzung berichtigen auf ca. 450-600 €. Gruß