Kapitalerträge in Einkommenssteuererklärung

Hallo zusammen,

angenommen man hat im Jahr 2009 Zinsen/Dividenden/Gewinne bei Aktienverkäufen von zusammen 901,-- EUR erzielt.

Nach Abzug des Freibetrages bleiben 100,-- EUR zum Versteuern. Davon sind bereits von der Bank 25,-- EUR Kapitalertragssteuer (Soli vernachlässige ich mal) abgezogen worden, sodass man selbst nur die 75,-- EUR aufs Konto bekommen hat.

Dazu habe ich zwei Fragen:

  1. Müssen die Kapitalerträge dennoch in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, und wenn ja, mit oder ohne Freibetrag?

  2. Angenommen das eigene Einkommen 2009 überseteigt den Grundfreibetrag von 7.834 EUR nicht. Kann man sich in diesem Fall die 25,-- EUR abgezogene Kapitalertragssteuer (wieder ohne Berücksichtigung des Soli) zurückholen und wenn ja wo ist dies anzugeben?

Grüße
Steuer Mann

Abgeltungssteuer ab 2009
Hi,

Nach Abzug des Freibetrages bleiben 100,-- EUR zum Versteuern.
Davon sind bereits von der Bank 25,-- EUR Kapitalertragssteuer
(Soli vernachlässige ich mal) abgezogen worden, sodass man
selbst nur die 75,-- EUR aufs Konto bekommen hat.

  1. Müssen die Kapitalerträge dennoch in der
    Einkommenssteuererklärung angegeben werden, und wenn ja, mit
    oder ohne Freibetrag?

ja, und alle, da ohne Kirchensteuerabzug von der Bank
siehe
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C47931722_N95…

  1. Angenommen das eigene Einkommen 2009 überseteigt den
    Grundfreibetrag von 7.834 EUR nicht. Kann man sich in diesem
    Fall die 25,-- EUR abgezogene Kapitalertragssteuer (wieder
    ohne Berücksichtigung des Soli) zurückholen und wenn ja wo ist
    dies anzugeben?

jo
siehe auch „Abgeltungssteuer Oberfinanzdirektion“

http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_und_abgeltu…

Schöne Grüße
C.