Hallo zusammen,
angenommen man hat im Jahr 2009 Zinsen/Dividenden/Gewinne bei Aktienverkäufen von zusammen 901,-- EUR erzielt.
Nach Abzug des Freibetrages bleiben 100,-- EUR zum Versteuern. Davon sind bereits von der Bank 25,-- EUR Kapitalertragssteuer (Soli vernachlässige ich mal) abgezogen worden, sodass man selbst nur die 75,-- EUR aufs Konto bekommen hat.
Dazu habe ich zwei Fragen:
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Müssen die Kapitalerträge dennoch in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, und wenn ja, mit oder ohne Freibetrag?
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Angenommen das eigene Einkommen 2009 überseteigt den Grundfreibetrag von 7.834 EUR nicht. Kann man sich in diesem Fall die 25,-- EUR abgezogene Kapitalertragssteuer (wieder ohne Berücksichtigung des Soli) zurückholen und wenn ja wo ist dies anzugeben?
Grüße
Steuer Mann
Abgeltungssteuer ab 2009
Hi,
Nach Abzug des Freibetrages bleiben 100,-- EUR zum Versteuern.
Davon sind bereits von der Bank 25,-- EUR Kapitalertragssteuer
(Soli vernachlässige ich mal) abgezogen worden, sodass man
selbst nur die 75,-- EUR aufs Konto bekommen hat.
- Müssen die Kapitalerträge dennoch in der
Einkommenssteuererklärung angegeben werden, und wenn ja, mit
oder ohne Freibetrag?
ja, und alle, da ohne Kirchensteuerabzug von der Bank
siehe
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C47931722_N95…
- Angenommen das eigene Einkommen 2009 überseteigt den
Grundfreibetrag von 7.834 EUR nicht. Kann man sich in diesem
Fall die 25,-- EUR abgezogene Kapitalertragssteuer (wieder
ohne Berücksichtigung des Soli) zurückholen und wenn ja wo ist
dies anzugeben?
jo
siehe auch „Abgeltungssteuer Oberfinanzdirektion“
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_und_abgeltu…
Schöne Grüße
C.