Umsatzsteuer vergessen

Titel: Umsatzsteuer vergessen
Um ein bischen die Diskussion über die Einkommen- und Umsatzsteuer anzurgen habe ich einen fiktiven Fall konstruiert

Nehmen wir einmal an…

Eine Person ist seit vielen Jahren als Kleinunternehmer tätig.

Im Jahr 2004 (Annahme 16 % Umsatzsteuer) wurde die Grenze (wegen Umsatzsteuer) überschritten.
Für 2005 wurde versehentlich keine Umsatzsteuererklärung gemacht.
Seit 2006 wird die Umsatzsteuererklärung gemacht.

Bis 2005 wurden die Rechnungen o h n e Umsatzsteuererklärung erstellt (nicht sep. ausgewiesen). Somit wurde der gesamte Betrag bei der Einkommensteuer als Einnahme angegeben.

Nun wird das Finanzamt plötzlich hellwach und will eine Umsatzsteuererklärung für 2005 haben.

Ergänzende Information: Dies wäre ja eigentlich nicht so schlimm, wenn der Hauptauftraggeber keine Umsatzsteuer bezahlt hätte. Nun kommt eine weitere Schwierigkeit: Der Hauptauftragsgeber, vomn dem die Rechnungen sdind, hat keine Umsatzsteuer bezahlen müssen (z. B.: freier Beruf, z. B. Arzt).

Frage 1:
Muss der Steuerpflichtige die Umsatzsteuererklärung denn jetzt noch machen (für 2005)? Verjährungsfrist???

Frage 2:
Aus welchem Betrag muss die Umsatzsteuer berechnen werden? Was ich meine ist folgende Frage an einem Beispiel erläutert:
Damaliger Bruttorechnungsbetrag einer Rechnung: 1.160 EURO

Muss bei diesem Betrag nun die Umsatzsteuer aus 1.160 EURO bezahlt werden oder kann die Rechnung für damals berichtigen und dann wie folgt abgeändert werden:

Nettobetrag: 1.000 EURO
zuzüglich 16 % MWSt 160 EURO
Bruttobetrag: 1.160 EURO

Frage 3: Weitere Annahme
Die Einkommenssteuererklärung von 2005 wurde bereits gemacht und wurde ja auch schon „festgesetzt“.

Kann eine Berichtigung der Einkommensteuer verlangen?

Denn letztendlich wurde vom Finanzamt ja nun eine Umsatzsteuer verlangt, die der Steuerpflichtige gar nicht eingenommen hat.

Oder können die Kosten nun in der nächsten EÜR berichtigt werden, denn letztendlich muss der Steuerpflichtige nun eine Umsatzsteuer bezahlen, die er gar nicht eingenommen hat und somit stellen diese Kosten doch einen Verlust aus dem Betrieb dar.

Sicherlich eine Frage mit viel Sprengstoff……

Frage 1:
Muss der Steuerpflichtige die Umsatzsteuererklärung denn jetzt
noch machen (für 2005)? Verjährungsfrist???

Natürlich muss er. Die Festsetzungsfrist (!!!) endet erst 2012.

Frage 2:
Aus welchem Betrag muss die Umsatzsteuer berechnen werden? Was
ich meine ist folgende Frage an einem Beispiel erläutert:
Damaliger Bruttorechnungsbetrag einer Rechnung: 1.160 EURO

Die 1160 sind die Bruttobetrag, die USt wird rausgerechnet, es gehen 160 ans FA.

Frage 3: Weitere Annahme
Die Einkommenssteuererklärung von 2005 wurde bereits gemacht
und wurde ja auch schon „festgesetzt“.

Kann eine Berichtigung der Einkommensteuer verlangen?

Nö, wieso, an der ESt ändert sich ja nichts.

Denn letztendlich wurde vom Finanzamt ja nun eine Umsatzsteuer
verlangt, die der Steuerpflichtige gar nicht eingenommen hat.

Doch, hat er wohl! Auch wenn er sie nicht ausgewiesen hat!

Oder können die Kosten nun in der nächsten EÜR berichtigt
werden,

Die USt-Zahlung 2005 ist Betriebsausgabe in 2010 (Zahlung massgebend).

Sicherlich eine Frage mit viel Sprengstoff……

Nö, überhaupt nicht!
Wäre alles so schön klar geregelt bräuchten wir kein FG´s…

Frage 3: Weitere Annahme
Kann eine Berichtigung der Einkommensteuer verlangen?

Nö, wieso, an der ESt ändert sich ja nichts.

Wenn die Einnahmen auf einmal 16% geringer werden dann sollte
sich doch schon die ESt ändern oder?

Stefan

Wenn die Einnahmen auf einmal 16% geringer werden dann sollte
sich doch schon die ESt ändern oder?

Werden sie aber nicht (EÜR vorausgesetzt!)
Eingenommen wurden ja, um beim Beispiel zu bleiben, immer noch 1160 €!