Hallo zusammen,
wer weiß das?
Angenommen, man hat Mitte September 2009 einen Job angetreten, der 125 km vom Wohnort entfernt ist und ist dann im Januar 2010 an den Ort der Arbeit gezogen – wie soll man das in der Steuererklärung 2009 angeben bzw. nachweisen?
Denn im Formular Anlage N gibt man ja X Tage mal 125 km an – der neue Wohnort (an dem die Steuererklärung auch eingereicht wird) allerdings ist nun ja nicht mehr 125 km von der Arbeitsstätte entfernt.
Muss man da also einen Nachweis erbringen, dass bis Ende 2009 noch die 125 km gefahren wurden? Oder ist das total egal und wird irgendwie über das Einwohnermeldeamt ermittelt?
Danke für eure Hilfe!
Eva
Hallo
Angenommen, man hat Mitte September 2009 einen Job angetreten,
der 125 km vom Wohnort entfernt ist und ist dann im Januar
2010 an den Ort der Arbeit gezogen – wie soll man das in der
Steuererklärung 2009 angeben bzw. nachweisen?
Denn im Formular Anlage N gibt man ja X Tage mal 125 km an –
der neue Wohnort (an dem die Steuererklärung auch eingereicht
wird) allerdings ist nun ja nicht mehr 125 km von der
Arbeitsstätte entfernt.
Muss man da also einen Nachweis erbringen, dass bis Ende 2009
noch die 125 km gefahren wurden? Oder ist das total egal und
wird irgendwie über das Einwohnermeldeamt ermittelt?
Ich würde der StE als Beleg eine Kopie des Mietvertrages beifügen (der
hoffentlich am 1. Jan. 2010 beginnt), oder/und eine Kopie des Meldformulares des Einwohnermeldeamtes.
Gruß
Zemionow