Hallo,
gibt es einen Unterschied zwischen „Warengutscheine“ und „Gutscheinen“ beim fakturieren einer Rechnung hinsichtlich der Umsatzsteuer? Laut Gesetzestexten wie § 224 UstR enpricht der Nennbetrag eines Gutschein einem Bruttobetrag, der also USt beinhaltelt. Dies enspreche: Nettobetrag, + Ust, = Bruttbetrag, Gutschrift, = Endsumme. Laut einer steuerberatender Person A trifft diese Berechnung aber nicht bei Rechnungen zu, bei den WARENgutscheine fakturiert werden. Alleine das Wort „Waren"gutschein“ statt nur GUTSCHEIN würde zu einer neuen Berechnung führen.
Diese enspreche:
Nettobetrag, - Gutschrift, = Zwischensumme, +USt, = Endsumme (Bruttobetrag).
Wie ist eure Meinung dazu? Führt dieser kleine Unterschied des Wortes zu einer neuen Berechnung?
es gibt Waren zu 19% und zu 7% -
Hat sich das damit erledigt?
E.
NEIN es hat sich nicht damit erledigt denn meine Fragenstellung läuft darauf hinaus, ob ein WARENgutschein nach dem Netto, - oder Bruttobetrag beim faktureieren einer Rechnung abgezogen wird.
Leider bekomme ich nicht also große Resonanz auf meine Frage. Über hilfreiche Antworten würde ich mich wirklich sehr, sehr freuen.
Hallo Viktoria,
hier meine Meinung: Gutscheine sind immer brutto, weil sie wie Entgelt von dritter Seite zu betrachten sind. Auf die Bezeichnung kommt es nicht an. Zur steuerlichen Behandlung, wenn ein Gutschein direkt vom Hersteller an den Endverbraucher ausgegeben wird, gibt es ein BMF - Schreiben aus 2003. Sollte dies hier zutrrffend sein, kann ich die Fundstelle heraussuchen. Aber auch dort gilt: Wert des Gutscheins ist brutto.
Ich kann die Berechnung lt. „Steuerberater“ nicht verstehen. Welcher konkrete wirtschaftliche Vorgang soll denn dahinter stehen ? Zumindest für Inlandssachverhalte kann ich mir keinen vorstellen.
Mfg Hurz
Servus,
Nettobetrag, + Ust, =
Bruttbetrag, Gutschrift, = Endsumme.
100 + 19 = 119
119 ./. Gutschein über 20 = 99 zu zahlen.
Laut einer steuerberatender Person A
Was ist eine „steuerberatende Person“? Die freundliche Dame vom Lohnsteuerhilfeverein oder eine Azubine im zweiten Jahr?
Nettobetrag, - Gutschrift, = Zwischensumme, +USt, = Endsumme
100 - 16,80 = 83,20
83,20 + 15,80 = 99 zu zahlen.
Wo ist jetzt der Unterschied?
Ggü. Endverbrauchern dürfen weder in Preisen noch in Gutscheinen Nettobeträge ohne USt ausgewiesen werden. Ggü. Unternehmern muss im gegebenen Fall ausgewiesen werden, ob die Gutschrift „Gutschein“ zuzüglich oder inklusiv USt zu verstehen ist.
Ob ich die Gutschrift „Warengutschein“ oder „Karnevals-XXL-Schnäppchen“ oder „Megabonus-Rubbelkarte“ oder „Endkrass-Sparcoupon“ oder „Fast-Geschenkt-AktionswochenCard“ nenne, macht gar keinen Unterschied.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
lt. deiner Rechnung gehst du von einem WARENgutschein in Höhe von 20,- € aus. Also rechne ich mal mit dir.
Nettobetrag, + Ust, =
Bruttbetrag, Gutschrift, = Endsumme.
100 + 19 = 119
119 ./. Gutschein über 20 = 99 zu zahlen.
Laut einer steuerberatender Person A
RICHTIG
Was ist eine „steuerberatende Person“? Die freundliche Dame vom Lohnsteuerhilfeverein oder eine Azubine im zweiten Jahr?
NEIN DAS WAR EIN STEUERBERATER (WIE DAS WORT AUCH SCHON SAGT „STEUERBERATENDE PERSON“.
Nettobetrag, - Gutschrift, = Zwischensumme, +USt, = Endsumme
100 - 16,80 = 83,20
83,20 + 15,80 = 99 zu zahlen.
Wo ist jetzt der Unterschied?
SO WIE DU RECHNECHST GIBT ES AUCH KEINEN UNTERSCHIED!!! WIESO ZIEHST DU BEI DER OBIGEN RECHNUNG AUS DEM GUTSCHEIN DIE UST??? DIE ZAHLEN MÜSSTEN SO LAUTEN:
100 - 20 = 80,-
80,00 + 15,20 (19% UST) = 95,20 €
JETZT SIEHT MAN DEN UNTERSCHIED
HALLO DAS IST DOCH GERADE DIE FRAGE! LAUT DEM STEUERBERATER ENTSPRICHT EIN WARENgutschein EINEM NETTOBETRAG. UND ICH HÄTTE GERNE GEWUSST OB IHR DAS AUCH SO SEHT!!!
TROTZEDEM DANKE FÜR DIE GEDANKEN 
Ob ich die Gutschrift „Warengutschein“ oder „Karnevals-XXL-Schnäppchen“ oder „Megabonus-Rubbelkarte“ oder „Endkrass-Sparcoupon“ oder „Fast-Geschenkt-AktionswochenCard“ nenne, macht gar keinen Unterschied.
IDT BEKANNT.
Hi,
Hintergrund wäre, dass das Wort „Waren“-gutschein da stünde und nicht nur „Gutschein“. In einer Rechnung wird ja die Ware (Bezeichnung) mit Nettobetrag ausgezeichnet … dann wird die Summe gezogen = Nettobetrag und da müsste dann der WARENgutschein abgezogen werden.
Stünde da nur „Gutschein“ …könnte man nicht genau definieren, ob sich dieser Gutschein auf die Ware bezieht (aber auf was sonst??) und müsste dann vom Bruttobetrag abgezogen werden.
Wie gesagt, ich sehe dass auch so wi du, wollte mir aber noch ein paar Meinungen einholen.
Vielen Dank.
Nein ich tappe immer noch im dunkelen.
Warengutschein
Hi,
Nein ich tappe immer noch im dunkelen.
Großbuchstaben zu benutzen ist SCHREIEN
Das ist hier nicht nötig.
Laut einer steuerberatender Person A trifft diese Berechnung aber :nicht bei Rechnungen zu, bei den WARENgutscheine fakturiert werden. :Alleine das Wort „Waren"gutschein“ statt nur GUTSCHEIN würde zu einer :neuen Berechnung führen.
Die Berechnung dieses Steuerberaters entspricht nicht der Gesetzeslage.
Bei der Angabe von Beträgen auf einem Warengutschein ist der Gutschein als Wertgutschein einer Barzahlung gleichzusetzen. Das hat Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug (keiner, da nur Bargeldersatz, Rechnung nur an den Leistungsempfänger).
Entscheidend ist, dass immer wie MM sagte, netto und brutto anzugeben ist.
Schöne Grüße
C.