Hallo an alle,
ich habe meine freiwillige Einkommenssteuererklärung gemacht und alle Belege zum Finananzamt geschickt.
Nun hat das Finanzamt einen Teil meiner Belege zurück geschickt, mit einem Standardanschreiben …
Die letzten 2 Jahre habe ich immer alle Belege zurück bekommen.
Ist es üblich, dass das Finanzamt nur einen Teil der Belege zurückschickt?
LG jasmin
Wieso schickst du denen auch Belege zu?
Wieso schickst du denen auch Belege zu?
Wieso ist deinen Antwort eine Frage??
Wenn ich dir das jetzt begründe, kannst du es dann beantworten??
Wenn es so ist, warum hast du es nicht bereits getan?
auch keine Grüße
Hallo
bestimmte Belege, z.B. Steuerbescheinigungen, müssen lt. Vorschrift sogar zwingend zu den Akten genommen werden (ich hab aber auch schon welche zurückbekommen und darauf verzichtet, die Kollegin zu belehren
)
Spendenbescheinigungen würde ich z.B. auch behalten, bin mir aber nicht sicher, obs dazu eine bindende Vorschrift gibt.
Rechnungen (z.B. für Werbungskosten oder §35a) werden dagegen eigentlich immer zurückgeschickt, der Stpfl könnte sie für Reklamationen o.ä. brauchen.
Um welche Belege gehts denn konkret in deinem fiktivne Fall?
LG,
Markus
Hallo Jasmin,
wäre es eine Möglichkeit, mal ganz spontan bei dem zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und nachzufragen? Durchwahl steht doch immer oben im Briefkopf. So mache ich das jedenfalls, wenn in deren Antwort / Anlagen etwas unklar war.
Grüße
Hallo,
Rechnungen (z.B. für Werbungskosten oder §35a) werden dagegen
eigentlich immer zurückgeschickt, der Stpfl könnte sie für
Reklamationen o.ä. brauchen.
in diesem fiktiven Fall könnten wir annehmen, dass z.B. die KFZ belege (Werkstattrechnungem, KFZ Haftpflicht, KFZ Steuer) zurück kamen.
Die Werbungskostenbelege (Bewerbungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen/ Auflistung der Fahrten zu Vorstellungsgesprächen) sowie die Lohnbescheinigungen wurden nicht zurück geschickt.
LG Jasmin
Hallo Jasmin,
wäre es eine Möglichkeit, mal ganz spontan bei dem zuständigen
Sachbearbeiter anzurufen und nachzufragen?
Ja dachte ich auch. Aber in dem netten Anschreibemn vom FA stand eine höffliche Bitte, von Anrufen und Nachfragen abzusehen …
Ausserdem dachte ich, frage ich erst einmal die Experten bei www - vielleicht ist es ja so Standard.
LG Jasmin
Ausserdem dachte ich, frage ich erst einmal die Experten bei
www - vielleicht ist es ja so Standard.
Nein.
Es gibt Belege, die beim FA bleiben, zB Steuerbescheinigungen.
Aber idR schickt das FA alle Belege zurück´.
Hier hört sichs so an, als ob das FA alles, was sowieso nicth ansetzbar ist (Kfz-Steuer, bis auf geringe Ausnahmen) zurückgeschickt hat und den Rest noch behalten hat.
Also entweder anrufen und fragen, oder warten bis der Steuerbescheid kommt, vielleicht kommt dann nochmal ein Stapel Belege.
Einspruchsverfahren Belege
Hi,
Die Werbungskostenbelege (Bewerbungen, Einladungen zu
Vorstellungsgesprächen/ Auflistung der Fahrten zu
Vorstellungsgesprächen) sowie die Lohnbescheinigungen wurden
nicht zurück geschickt.
Will das Finanzamt diese Kosten nicht anerkennen oder nur teilweise, ist es taktisch klug (vom Sachbearbeiter Finanzamt), die Belege zurückzubehalten, damit sie für ein anschließendes Einspruchsverfahren zur Verfügung stehen.
Also Steuerbescheid abwarten und dann entscheiden.
Ggf kann man bei einem Einspruch dann verlangen, dass die Belege zurückgeschickt werden, damit man den Einspruch im einzelnen begründen kann.
Schöne Grüße
C.