Herr und Frau haben 2010 geheiratet. Beide wohnen zusammen in D und sind berufstätig. Frau ist Ausländerin aus EU- Staat. Frau hat eine Eigentumswohnung im EU- Staat, die von Tochter bewohnt wird. Muß bei der zusammenveranlagten Einkommensteuererklärung die Eigentumswohnung angegeben werden, obwohl im EU- Staat schon Steuern dafür bezahlt werden?
Hi,
Herr und Frau haben 2010 geheiratet. Beide wohnen zusammen in
D und sind berufstätig. Frau ist Ausländerin aus EU- Staat.
Entscheidend ist nur der Wohnsitz in Deutschland. Dann liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor. Auf alle Personen, die unbeschränkt steuerpflichtig sind, wird das gleiche Steuerrecht angewendet. Die Tatsache, dass sie Ausländerin ist, wirkt sich auf die Höhe der Einkommensteuer nicht aus.
Frau hat eine Eigentumswohnung im EU- Staat, die von Tochter
bewohnt wird.
zur Miete oder unentgeltlich?
Muß bei der zusammenveranlagten
Einkommensteuererklärung die Eigentumswohnung angegeben
werden, obwohl im EU- Staat schon Steuern dafür bezahlt
werden?
wenn vermietet, ja
wenn ja, welcher Staat?
Dann ist eine Unterscheidung in steuerfrei mit Progressionsvorbehalt oder steuerpflichtig mit Anrechnung der dortigen Steuer möglich. Näheres ist im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.
Schöne Grüße
C.
Hi,
Herr und Frau haben 2010 geheiratet. Beide wohnen zusammen in
D und sind berufstätig. Frau ist Ausländerin aus EU- Staat.Entscheidend ist nur der Wohnsitz in Deutschland. Dann liegt
unbeschränkte Steuerpflicht vor. Auf alle Personen, die
unbeschränkt steuerpflichtig sind, wird das gleiche
Steuerrecht angewendet. Die Tatsache, dass sie Ausländerin
ist, wirkt sich auf die Höhe der Einkommensteuer nicht aus.Frau hat eine Eigentumswohnung im EU- Staat, die von Tochter
bewohnt wird.zur Miete oder unentgeltlich?
Tochter wohnt zur reduziereten Miete
Muß bei der zusammenveranlagten
Einkommensteuererklärung die Eigentumswohnung angegeben
werden, obwohl im EU- Staat schon Steuern dafür bezahlt
werden?wenn vermietet, ja
wenn ja, welcher Staat?
EU- Staat ist Finnland
Dann ist eine Unterscheidung in steuerfrei mit
Progressionsvorbehalt oder steuerpflichtig mit Anrechnung der
dortigen Steuer möglich. Näheres ist im jeweiligen
Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.Schöne Grüße
C.
Was passiert wenn die EW „vergessen“ wird anzugeben?
Was passiert wenn die EW „vergessen“ wird anzugeben?
Sowas nennt sich „Steuerhinterziehung“
DBA Finnland Vermietung
Hi,
zur Miete oder unentgeltlich?
Tochter wohnt zur reduziereten Miete
gleiche Spielregeln wie für inländische Wohnungen, Stichwort: verbilligte Vermietung und Prognoserechnung
EU- Staat ist Finnland
Nach Art 6 i.V.m. Art 23 Abs. 5 b) iii) werden die Einkünfte (berechnet wie inländische) als steuerpflichtig mit Anrechnung der dafür in Finnland bezahlten Steuer behandelt.
Was passiert wenn die EW „vergessen“ wird anzugeben?
„vergessen“ ist eindeutig Steuerhinterziehung, da Vorsatz
EU Staaten sind untereinander befreundet und tauschen gerne Informationen zu Kontrollzwecken aus.
Schöne Grüße
C.
Danke hat mir sehr geholfen.
Werde zur Sicherheit einen Steuerberater hinzuziehen.