Eigenheimzulage zurückzahlen und strafbar?

Hallo,

folgendes mögliche Szenario:

Ein Mann kann nach Trennung (Auszug der Ehefrau nebst Kind) und bevorstehender Scheidung sowie eingetretener Krankheit und Arbeitslosigkeit, sein Haus eventuell nicht mehr halten.
Nachdem ihm aufgrund Außenstände die Gasversorgung gekündigt wird, bezieht er erst einmal eine kleine Wohnung. Der Hausrat bleibt jedoch zum großen Teil erst einmal im Haus.

Die kleine Wohnung wird Mitte 2008 bezogen.
Das Haus wird Ende 2009 zwangsversteigert. Bis zu diesem Zeitpunkt waren noch Möbel und Hausrat vorhanden, also nicht komplett auszgezogen, da noch Hoffnung das Haus eventuell zu retten.
Also war das Haus 2009 noch im Eigentum des Mannes und nicht fremd genutzt oder vermietet.

Müsste die Eigenheimzulage für 2009 zurückgezahlt werden?
Wäre der Mann strafrechtlich verfolgbar?

MFG und Dank
Michael

Hallo,

wenn ich das richtig herauslese, so herrschte im Jahr 2009 noch hauswirtschaftliches Leben im Eigentum (ein Tag im Jahr genügt hier bereits), zudem war der Wohnsitz bei er Gemeinde nie abgemeldet.

Demnach ist die Eigenheimzulage noch möglich.

Gruß
Lawrence