Steuern und Absetzen von Rechnungen

Hallo,

ich hätte da ein paar Fragen:

Herr A ist Auszubildender und ist Selbstständig. Die Ausbildungsvergütung beträgt aktuell jährlich ca. 7800 Euro brutto. Da die Ausbildungsvergütung von Herr A im Jahr zuvor geringer war, hatte er den Betrag bis zur Steuerfreigrenze mit der Arbeit aus seiner Selbstständigkeit aufgefüllt. Nun besteht jedoch die Möglichkeit mit der Selbstständigkeit mehrere größere Aufträge zu bekommen und hierzu hat Herr A einige Fragen:

Angenommen die Einnahmen aus der Ausbildung betragen 7800 Euro und in der Selbstständigkeit betragen die Einnahmen 3000 Euro. Somit ergibt sich ja ein Betrag von 10.800 Euro und somit müsste Herr A steuern zahlen, da die Freibetragsgrenze bei ca 7.861 Euro (hat Herr A so im Kopf). Wenn Herr A jetzt als Ausgaben für die Selbstständigkeit Rechnungen i.H.v. 3000 Euro vorlegen kann und somit die Einnahmen verringern beträgt ja die tatsächliche Einnahme nur noch 7800 Euro und somit wäre Herr A wieder unter der Grenze wo er Steuern zahlen müsste. Ist die Denkweise von Herr A korrekt oder nicht?

Wenn 10.800 Euro als reiner Gewinn angegeben sind… wie ist dann der zu versteuernde Betrag? die vollen 10.800 Euro oder die 10.800 minus der Betrag der Steuerfreigrenze von 7861 und somit nur ca. 3000 Euro?

Herr A erwirtschaftet mit seiner Selbstständigkeit 3000 Euro Umsatz. Anschaffungen wie Laptop etc können ja nicht ganz abgeschrieben werden sondern nur Anteilsmäßig verteilt auf mehrere Jahre. Wie sieht es aber aus mit Rechnungen von Dienstleistungen. Kann Herr A eine Rechnung von ca. 2000 Euro für die Bearbeitung von Bildmaterial auf einmal absetzen oder muss dieser Betrag auf über mehrere Jahr abgeschrieben werden?

Herr A hat seine Firma nach der Kleingewerberegelung angemeldet. Da heißt, dass er ja auf seinen Rechnungen keine MwSt. ausweisen tut und somit auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Muss diese Regelung beibehalten werden, auch wenn er größere Aufträge annimmt.
Bsp: Herr A erhält den Zuschlag für einen Auftrag von 10.000 Euro. Da er ja seine Firma nach der Kleingewerberegelung angemeldet hat, dürfte er ja keine MwSt. auf der Rechnung aufführen. Was wäre, wenn er trotzdem bei dem Rechnungsbetrag von 10.000 Euro die MwSt. auf der Rechnung aufführen würde? würde das zu problemen führen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten und die Mühe die Ihr euch damit macht!

Mfg
Tobias

Angenommen die Einnahmen aus der Ausbildung betragen 7800 Euro
und in der Selbstständigkeit betragen die Einnahmen 3000 Euro.
Somit ergibt sich ja ein Betrag von 10.800 Euro und somit
müsste Herr A steuern zahlen, da die Freibetragsgrenze bei ca
7.861 Euro (hat Herr A so im Kopf).

2009: 7.834
2010: 8.004

Wenn Herr A jetzt als
Ausgaben für die Selbstständigkeit Rechnungen i.H.v. 3000 Euro
vorlegen kann und somit die Einnahmen verringern beträgt ja
die tatsächliche Einnahme nur noch 7800 Euro und somit wäre
Herr A wieder unter der Grenze wo er Steuern zahlen müsste.
Ist die Denkweise von Herr A korrekt oder nicht?

Ja-er braucht aber nicht Rechnungen für 3000 €, weil ja Vorsorgeaufwendungen auch noch abzugsfähig sind.

Wenn 10.800 Euro als reiner Gewinn angegeben sind… wie ist
dann der zu versteuernde Betrag? die vollen 10.800 Euro oder
die 10.800 minus der Betrag der Steuerfreigrenze von 7861 und
somit nur ca. 3000 Euro?

10800 € => die Tabellen und ESt-Rechner berücksichtigen den Freibetrag automatisch.

Herr A erwirtschaftet mit seiner Selbstständigkeit 3000 Euro
Umsatz. Anschaffungen wie Laptop etc können ja nicht ganz
abgeschrieben werden sondern nur Anteilsmäßig verteilt auf
mehrere Jahre. Wie sieht es aber aus mit Rechnungen von
Dienstleistungen. Kann Herr A eine Rechnung von ca. 2000 Euro
für die Bearbeitung von Bildmaterial auf einmal absetzen oder
muss dieser Betrag auf über mehrere Jahr abgeschrieben werden?

Auf ein mal, wenn er damit kein Wirschaftsgut erwirbt

Herr A hat seine Firma nach der Kleingewerberegelung
angemeldet. Da heißt, dass er ja auf seinen Rechnungen keine
MwSt. ausweisen tut und somit auch nicht
Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Muss diese Regelung beibehalten
werden, auch wenn er größere Aufträge annimmt.

Muss nicht, kann.
Er kann nicht mehr, wenn der Vorjahresumsatz 17500 übersteigt

Bsp: Herr A erhält den Zuschlag für einen Auftrag von 10.000
Euro. Da er ja seine Firma nach der Kleingewerberegelung
angemeldet hat, dürfte er ja keine MwSt. auf der Rechnung
aufführen. Was wäre, wenn er trotzdem bei dem Rechnungsbetrag
von 10.000 Euro die MwSt. auf der Rechnung aufführen würde?
würde das zu problemen führen?

Er müsste die USt an das FA abführen, der Kunde könnte sie aber nicht als Vorsteuer abziehen.

Herr A hat seine Firma nach der Kleingewerberegelung
angemeldet. Da heißt, dass er ja auf seinen Rechnungen keine
MwSt. ausweisen tut und somit auch nicht
Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Muss diese Regelung beibehalten
werden, auch wenn er größere Aufträge annimmt.

Muss nicht, kann.
Er kann nicht mehr, wenn der Vorjahresumsatz 17500 übersteigt

–> könntest du das evtl. etwas näher erläutern? Also wenn Herr A einen Jahresumsatz von unter 17500 Euro hat kann er die MwSt. aufführen wie er will und wenn sein Umsatz mehr als 17500 Euro beträgt muss er sie aufführen oder wie? Also bleibt es ihm frei ob er die MwSt. auf der Rechnung aufführt, egal bei welchem Betrag?

Gibt es evtl. einen Link oder einschlägige Seiten wo sich Herr A informieren kann wie die Regelung mit der Aufführung der MwSt bei Kleinunternehmerung ist auch wenn die Umsätze höher sind wie bei der Gründung der Firma erwartet?

Bsp: Herr A erhält den Zuschlag für einen Auftrag von 10.000
Euro. Da er ja seine Firma nach der Kleingewerberegelung
angemeldet hat, dürfte er ja keine MwSt. auf der Rechnung
aufführen. Was wäre, wenn er trotzdem bei dem Rechnungsbetrag
von 10.000 Euro die MwSt. auf der Rechnung aufführen würde?
würde das zu problemen führen?

Er müsste die USt an das FA abführen, der Kunde könnte sie
aber nicht als Vorsteuer abziehen.

–> Was meinst du damit, „die USt an das FA abführen“? muss Herr A dann die aufgeführte MwSt. von den 10.000 Euro an das Finanzamt abtreten oder wie? Eine Erläuterung hierzu würde Herr A ebenfalls sehr weiter helfen.

Vielen Dank bisher für die Mühe und Antworten!

–> könntest du das evtl. etwas näher erläutern? Also wenn
Herr A einen Jahresumsatz von unter 17500 Euro hat kann er die
MwSt. aufführen wie er will

Nein, er entscheidet sich einmalig, ob er nun will oder nicht. Hat er sich dafür entschieden, hält er sich 5 Jahre dran.

und wenn sein Umsatz mehr als
17500 Euro beträgt muss er sie aufführen oder wie?

Genau.

Also bleibt
es ihm frei ob er die MwSt. auf der Rechnung aufführt, egal
bei welchem Betrag?

Nein, siehe oben

Gibt es evtl. einen Link oder einschlägige Seiten wo sich Herr
A informieren kann wie die Regelung mit der Aufführung der
MwSt bei Kleinunternehmerung ist auch wenn die Umsätze höher
sind wie bei der Gründung der Firma erwartet?

Da gibts Fachleute, bei denen man sich beraten lassen kann…

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–> Was meinst du damit, „die USt an das FA abführen“? muss
Herr A dann die aufgeführte MwSt. von den 10.000 Euro an das
Finanzamt abtreten oder wie?

Richtig

–> könntest du das evtl. etwas näher erläutern? Also wenn
Herr A einen Jahresumsatz von unter 17500 Euro hat kann er die
MwSt. aufführen wie er will

Nein, er entscheidet sich einmalig, ob er nun will oder nicht.

Das gilt dann aber nicht ab dem Tag X, sondern für das ganze Kalenderjahr.

Hat er sich dafür entschieden, hält er sich 5 Jahre dran.

Er tut nicht nur, sondern er muss(!) sich 5 Jahre an seine freiwillige Entscheidung zum Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung halten.

und wenn sein Umsatz mehr als
17500 Euro beträgt muss er sie aufführen oder wie?

Genau.

Die Pflicht besteht aber erst im Folgjahr.

Gibt es evtl. einen Link oder einschlägige Seiten wo sich Herr
A informieren kann wie die Regelung mit der Aufführung der
MwSt bei Kleinunternehmerung ist auch wenn die Umsätze höher
sind wie bei der Gründung der Firma erwartet?

Da gibts Fachleute, bei denen man sich beraten lassen kann…

So ist es. :wink:

Aber hier gibt es auch ein bisschen Lesestoff:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…

Und Herr A sollte auch mal prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung für ihn wirklich noch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Guß JK