Ich fahre täglich 60 Km zur Arbeit. Die Monatskarte für diese Strecke beträgt
222,- DM, von diesen werden mir 220,- DM durch meinen Arbeitgeber erstattet.
Gebe ich diesen Betrag als geldwerten Vorteil bei meiner Steuererklärung an und
trage den Weg zur Arbeit als Werbungskosten ein, dann ergibt sich hier:
120 Km x 220 Tage x 0.7 DM = 18480 DM
Demgegenüber habe ich erstattet bekommen
12 Monate x 220,- DM = 2640 DM
Verdiene ich bei einem Steuersatz von 30% also ca 4700,- DM
Geht das?
Danke
Thomas
hi thomas,
bis 2000 geht das gar nicht, denn du kannst als bahnfahren nicht sagen, das du mit dem auto gefahren bist. ab 2001 sieht das dann schon ein wenig anders aus.
also du hast also 60km entfernung zur arbeit! du bekommst für die ersten 10km je 70pf und für die anderen 80pf.
macht also bei dir ((0,70 * 10) + (0,80 * 50)) * 220 tage
= 10.340 DM
da man meiner meinung nach ab 10.000,- DM werbungskosten diese nachweisen muss, kommst du auf einen werbungskostenansatz von 10.000,- DM bei einem steuersatz (wie du meinst) von 30% macht das also 3.000,- DM steuererstattung.
vorher hast du aber 220 * 12 = 2.640 DM versteuert als geldwerten vorteil (macht auch wieder bei 30% - obwohl diese berechnung dann auf 3 beinen hinkt!) eine mehrsteuer von 792,00 DM.
macht für dich also nur einen vorteil von 2.208,- DM! und die 184 DM zahlst du im monat drauf durch die ökosteuer (locker!!!), oder?
so long
der showbee
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