Hallo zusammen!
Eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht wurde im Jahr 2003 abgeschlossen. Die erste Beitragszahlung erfolgte ebenfalls in 2003. Können die Beitragszahlungen in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden? Wenn ja, was muss beachtet werden, was ist eine Anbieterbescheinigung und was muss dort beachtet werden, gibt es dazu ein besonderes Formular, braucht man diese unbedingt?
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe!
Viele Grüße Tina
Hallo zusammen!
Eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht wurde im
Jahr 2003 abgeschlossen. Die erste Beitragszahlung erfolgte
ebenfalls in 2003. Können die Beitragszahlungen in der
Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht
werden?
Ja, aber auswirken wird sie sich nicht
Wenn ja, was muss beachtet werden,
Nix
was ist eine
Anbieterbescheinigung und was muss dort beachtet werden, gibt
es dazu ein besonderes Formular, braucht man diese unbedingt?
Braucht man hier nicht.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Macht es also keinen Sinn diese anzugeben, da sie ja keine Auswirkung haben wird?
Ob sie sich wirklich nicht auswirkt weiss ich nicht, das sieht man bei Erstellung!
Das kann man pauschal nicht sagen.
Fakt ist, dass der Rahmen für abzugsfähige Versicherungen relativ schmal bemessen ist. Der normal-Arbeitnehmer hat mit seinen Versicherungen die beim Arbeitgeber abgezogen bekommt (Kranken, Arbeitslosen, Pflefe und Rente) den Rahmen in der Regel bei weitem ausgeschöpft.
Gruß
Jörg