Kinderfreibetrag in Einkommensteuererklärung

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Die Mutter lebt mit ihrem Kind (8 J.) im EU-Ausland. Es ist nicht bekannt, ob sie Kindergeld bezieht (Anspruch hätte sie ja, oder?). Was muss der Vater bei seiner ESt-Erkl. bei „Anspruch auf Kindergeld“ eintragen? Beide sind verheiratet, aber getrennt lebend.

Kann der Vater sich einen Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen? Die Mutter ist ja in Dtl. nicht einkommensteuerpflichtig.

Gruß
Heiko

Guten Tag,

es besteht Anspruch auf einen Kinderfreibetrag. Auch wenn das Kind im Ausland lebt. Jedoch wird der Kinderfreibetrag bei einem im Ausland lebenden Kind auf die im Wohnsitzstaat vorliegenden Verhältnisse angepasst (gekürzt). Jedoch ist mit einer Kürzung in den meisten Ländern der EU nicht zu rechnen.

Hi,

Die Mutter lebt mit ihrem Kind (8 J.) im EU-Ausland. Es ist
nicht bekannt, ob sie Kindergeld bezieht (Anspruch hätte sie
ja, oder?). Was muss der Vater bei seiner ESt-Erkl. bei
„Anspruch auf Kindergeld“ eintragen? Beide sind verheiratet,
aber getrennt lebend.

Kann der Vater sich einen Kinderfreibetrag auf der
Lohnsteuerkarte eintragen lassen? Die Mutter ist ja in Dtl.
nicht einkommensteuerpflichtig.

Wenn das dauernd getrennt leben und der Wohnsitz im Ausland das ganze Jahr, für das gefragt wird, betrifft,

dann hat der Vater Anspruch auf den ganzen Kinderfreibetrag
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
§ 32 Abs. 6 Nr. 1 EStG

Dann wird das volle Kindergeld angerechnet. Bei Kindern, die in der EU leben wird unterstellt, dass sie Kindergeld in voller Höhe wie deutsche Kinder erhalten.

Kinder wirken sich steuerlich nur noch minimal aus…

Schöne Grüße
C.

Hi,

es besteht Anspruch auf einen Kinderfreibetrag.

Halb oder ganz?

Mit Anrechnung Kindergeld und in welcher Höhe?

Jedoch wird der Kinderfreibetrag bei
einem im Ausland lebenden Kind auf die im Wohnsitzstaat
vorliegenden Verhältnisse angepasst (gekürzt). Jedoch ist mit
einer Kürzung in den meisten Ländern der EU nicht zu rechnen.

und hilft das bei der Ursprungsfrage?

Hier muss niemand händeringend irgendwas beantworten, vertrau mir.
Es wird vielleicht nicht schnell geantwortet, aber eine richtige Antwort ist hilfreicher als eine Antwort, die keine ist.

Schöne Grüße
C.

Ich finde schon das es bei der Ursprungsfrage hilft. Ungeachtet dessen kann ja nochmal nachgehakt werden, wenn etwas unklar ist. Ich dachte es soll allgemein geantwortet werden hier. Dem bin ich nachgekommen.

Übrigens gibt es keinen halben Kinderfreibetrag, es gibt nur einen doppelten, wenn du mir schon so kommst.

Ist ja ein netter Umgang hier, ich wollte nur helfen.

Schöne Grüße
x.

Hallo,

wenn das Kind kein Kindergeld bekommt, stünde dem Vater dann der Kinderfreibetrag zu? Oder ist das Finanzamt der Ansicht, es reicht, wenn das Kind berechtigt ist, egal, ob es tatsächlich welches bekommt?

Gruß
Heiko

Übrigens gibt es keinen halben Kinderfreibetrag, es gibt nur
einen doppelten, wenn du mir schon so kommst.

Du weißt genau was Cirwalda damit gemeint hat, also was soll das pingelige Nachtreten?

das das „schwachsinn“ ist, ist mir schon klar…

Kindergeld Kinderfreibetrag
Hi,

wenn das Kind kein Kindergeld bekommt, stünde dem Vater dann
der Kinderfreibetrag zu?

dem Vater steht der Kinderfreibetrag zu, es wird aber das Kindergeld angerechnet, §§ 31, 65 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__65.html

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.html

Wenn der Vater Unterhalt zahlt, wird die Hälfte des Kindergelds bei seinem zu zahlenden Barunterhalt abgezogen, so dass er die Höhe des Kindergeldanspruchs durchaus bei dieser Gelegenheit erfahren sollte.

Oder ist das Finanzamt der Ansicht,
es reicht, wenn das Kind berechtigt ist, egal, ob es
tatsächlich welches bekommt?

der Nachweis, dass er kein Kindergeld bekommt wird ihm nicht gelingen. Bei Kindern in der EU ist bekannt, dass für diese Kindergeld gezahlt wird.

Und in § 31 EStG steht nicht „ausgezahltes Kindergeld“ sondern „Anspruch auf Kindergeld“. Also ist vorrangig Kindergeld zu beantragen und dies wird auch in jedem Fall angerechnet.

Schöne Grüße
C.