Spekulationsfrist Immobilienverkauf

B hat 1997 ein Haus gekauft (Hälfte selbst bewohnt, andere Hälfte vermietet). 2003 hat V das Haus von B abgekauft für sehr wenig Geld, war nötig wegen Scheidung. V und B waren da nicht verheiratet. 2007 hat V das Haus B geschenkt. B und V waren da schon verheiratet. B wohnte seit 1997 in diesem Haus. Jetzt will B das Haus verkaufen. Wie ist das mit der Spekulationsfrist?

Servus,

grundsätzlich laufen die zehn Jahre für den vermieteten Teil ab 2003 (Kauf). Die Schenkung in 2007 stößt keine neue Frist an.

Für den selbst genutzten Teil gibts keine steuerbaren Einkünfte aus dem Verkauf.

Der Verkauf in 2003 „für sehr wenig Geld“ könnte einen Ansatz für einen teilweise unentgeltlichen Erwerb bieten, das kommt auch darauf an, was genau zu welchem Preis genau und zu welchen Bedingungen genau verkauft worden ist; für den unentgeltlich erworbenen Teil (falls es ihn gäbe) zählte die Frist ab 1997.

Einzelheiten in diesem Zusammenhang erfordern u.a. Kenntnis des vollständigen Kaufvertrages aus 2003, ferner zur Darstellung ggü. dem FA sinnvollerweise die Unterstützung durch einen StB oder entsprechend spezialisierten Rechtsverdreher.

Schöne Grüße

MM