Beendigung Doppelte Haushaltsführung: Umzugskosten

Von: , Frage gestellt am So, 21. Feb 2010
Wenn die Doppelte Haushaltsführung beendet und der Hauptwohnsitz an den Arbeitsort verlegt werden soll, sind die per Rechnung dokumentierten Umzugskosten vom ehemaligen Hauptwohnsitz zum Arbeitsort absetzbar?
Und wenn ja: in welcher Rubrik? Bei der Doppelten Haushaltsführung oder bei den "normalen" Werbungskosten?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Beendigung Doppelte Haushaltsführung: Umzugsko
    GUten Morgen,

    Umzugskosten sind immer absetzbar wenn sich das positiv auf die Arbeit auswirkt. So wie auch die Beendigung der doppelten Haushaltsführung mit ihren (Rück)Umzugskosten absetzbar sind, sind natürlich auch die "normalen" Umzugskosten (Aufgabe alter Wohnsitz) absetzbar (hat das FA auch was davon da dann die doppelte Haushaltsführung wegfällt).
    Alle Umzugskosten können unter den "sonstigen Werbungskosten" geltend gemacht werden - inkl. einer schönen Aufstellung was wann warum bezahlt worden ist diesbezüglich.

    MfG
    Tobi@s
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