StErklärung und Unterhaltsleistungen

Guten Morgen,

Herr A wohnt mit seiner neuen Lebensgefährtin und ihrer Tochter in einer Wohnung. Dass Herr A für seine Lebensgefährtin (ohne eigene Leistungen) Unterhaltsleistungen geltend machen kann weiß er.
Doch wie ist das für die "Stief"tochter? Sie erhält normales Kindergeld und Unterhaltszuschuss, da der leibliche Vater nichts zahlen kann.
Gibt es da auch Pauschbeträge (wie bei der Lebensgefährtin) und kann er überhaupt für sie Unterhaltsleistungen (wohnt ja mit im Haushalt) geltend machen? ER selbst erhält für sie natürlich kein Kindergeld oder so, sondern nur die Lebensgefährtin.

MfG
Tobi@s

Hallo,

der Abzug von Unterhaltsleistungen ist nicht möglich bei Personen, für die irgendjemand Anspruch auf Kindergeld hat.

Gruß
Lawrence