Hallo,
ich habe eine Frage, angenommen ein Paar, nicht verheiratet lässt eine künstliche Befruchtung im europäischen Ausland machen. Darf man diese Kosten als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen? Bzw. wer darf die Kosten einreichen, die Frau oder auch beim Partner möglich?
Ich meine es gab da neue Regelungen dazu ab 2010 oder 2009?
Ich hoffe es kann gehollfen werden.
Vielen Dank im Vorraus.
Mfg Neubert
Hallo,
du meinst sicher, das gehört zu haben:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.05.07
Voraussetzung dafür, dass bei Unverheirateten eine künstliche Befruchtung vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird ist, dass eine ärztlich diagnostizierte Empfängnisunfähigkeit der Frau vorliegt.
Eine Zeugungsunfähigkeit des Mannes reicht nicht aus.
Entsprechend kann dann auch nur die Frau die Kosten geltend machen.
Weitere Voraussetzung ist es, dass die Befruchtung mit dem Samen des Partners stattfindet und nicht durch einen Samenspender.
Gruß
Lawrence